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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/36

28. Mai 2026Dokument 19/36 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill, Lisett Stuppy
LEADER-ProgrammELERLändliche EntwicklungEU-FörderungMehrjähriger Finanzrahmen

📋 Worum geht es?

Das LEADER-Programm ist ein zentrales Instrument zur Stärkung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz. Es wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert und kofinanziert zahlreiche Projekte in den LEADER-Regionen. Die anstehenden Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2028-2034 könnten die verfügbaren Mitteln und die programmatische Ausgestaltung erheblich verändern.

👥 Wer ist betroffen?

LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz, ländliche Gemeinden und Landkreise, Projektträger und Bewohner ländlicher Räume, regionale Entwicklungsorganisationen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Wie viele LEADER-Regionen sind aktiv und welche Finanzmittel aus EU, Bund und Land stehen in der aktuellen Periode 2023-2027 zur Verfügung? (2) Welche Szenarien für die ELER-Mittel 2028-2034 liegen vor und welche Auswirkungen hätten Kürzungen? (3) Welche Position vertritt die Landesregierung in Bund-Länder-Verhandlungen zur Förderung ländlicher Räume? (4) Wie wird die Finanzierung lokaler Projekte gesichert, wenn EU-Mittel zurückgehen? (5) Welche Prioritäten setzt die Landesregierung für das neue Programm, insbesondere bei Digitalisierung, Daseinsvorsorge und Klimaresilienz?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage fasst jedoch zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung der EU-Förderung zusammen und verlangt von der Landesregierung Auskunft über ihre Szenarien, Positionen und Strategien zur Sicherung der ländlichen Entwicklung.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/36, Wahlperiode 19, eingereicht 28. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.