❓ Auskunftssperren als Instrument zum Schutz engagierter Menschen vor Ort
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt Auskunftssperren im Melderegister und Übermittlungssperren bei Fahrzeugregistern als Schutzmaßnahmen für Menschen, die sich ehrenamtlich, gesellschaftlich oder politisch engagieren. Diese Personen – wie Kommunalpolitiker, Vereinsvorstandsmitglieder oder Unternehmer – sehen sich zunehmend Anfeindungen, Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt. Eine Auskunftssperre verhindert, dass ihre Wohnanschrift und andere persönliche Daten aus dem Melderegister an Dritte weitergegeben werden. Die Kleine Anfrage dokumentiert die Entwicklung dieser Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Vorstandsmitglieder von Vereinen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Gastwirtinnen und Gastwirte sowie weitere Personen, die sich öffentlich positionieren oder Verantwortung übernehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt fünf Fragen an die Landesregierung: (1) Wie viele Anträge auf Auskunftssperren wurden seit 2024 bewilligt oder abgelehnt? (2) Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? (3) Wie viele Anträge auf Übermittlungssperren wurden seit 2022 bewilligt oder abgelehnt? (4) Aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt? (5) Wie und wann hat das Land die zuständigen Behörden über diese Regelungen sensibilisiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Im Jahr 2025 wurden rund 1.000 Auskunftssperren eingetragen, im 1. Halbjahr 2026 rund 800. Am 30. Juni 2026 bestanden insgesamt 10.887 eingetragene Auskunftssperren. Abgelehnt wurden: 2024 etwa 79 Anträge, 2025 etwa 99, im 1. Halbjahr 2026 etwa 65 Anträge. Ablehnungsgründe: Fehlende ausreichende Glaubhaftmachung der Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Bei Übermittlungssperren (zwei Drittel der Zulassungsbehörden befragt) wurden bewilligt: 2022: 212, 2023: 330, 2024: 396, 2025: 349, 1. Halbjahr 2026: 160. Abgelehnt: 2022–2023: 0, 2024: 5, 2025: 8, 1. Halbjahr 2026: 8. Ablehnungsgründe: Voraussetzungen nicht erfüllt; ein Antrag wegen Wunschkennzeichen abgelehnt. Sensibilisierung erfolgt durch regelmäßige Besprechungen mit Melde- und Zulassungsbehörden sowie Mitteilungen über Informationsplattformen.