❓ Drucksache 19/363
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt eine Nachfrage der AfD-Abgeordneten Schönborn und Klein zu Wasserentnahmen aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat Anträge von Sprudelbetrieben auf Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse abgelehnt. Die Fragesteller wollen wissen, welche konkreten Unterlagen fehlten, wie die Ablehnung begründet ist, und welche hydrogeologischen sowie naturschutzfachlichen Erkenntnisse vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind: Sprudelbetriebe (Antragsteller), die Grundwasser aus dem Nationalpark entnehmen wollen; die SGD Nord als zuständige Wasserbehörde; der Nationalpark Hunsrück-Hochwald; Fachbehörden und Naturschutzverbände; sowie Quellen und Oberflächengewässer im Nationalpark, die durch Grundwasserentnahmen beeinträchtigt werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Welche Antragsunterlagen fehlten? (2) Wann wurden Nachreichungsaufforderungen gestellt? (3) Welche fachlichen oder rechtlichen Gründe führten zur Ablehnung? (4) Welche Vorprüfungen oder internen Stellungnahmen gab es? (5) Wie wurden Berichtspflichten und Messauflagen überprüft? (6) In welchen Intervallen fand Gewässerüberwachung statt? (7) Welche naturschutzfachlichen oder hydrogeologischen Erkenntnisse liegen vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet detailliert: Zu Frage 1 – Fehlend waren nachvollziehbare hydrogeologische Bewertungen, belastbare naturschutzfachliche Bewertungen, vollständige Monitoring- und Messdaten sowie Darstellungen zu Summations- und Wechselwirkungen. Zu Frage 2 – Scoping-Termin war am 13.11.2025; Einreichungsaufforderung erfolgte im Dezember 2025 mit Fristen vom 31.01.2026, verlängert auf 28.02.2026 und 27.03.2026, dann ausgesetzt. Zu Frage 3 – Hauptgrund: Die wasserrechtliche Zulassungsfähigkeit konnte nicht festgestellt werden, nicht dass konkrete negative Auswirkungen nachgewiesen waren. Zu Frage 4 – Standard-Behördenprüfungen zur Vollständigkeit und Prüffähigkeit fanden statt, Abstimmungen mit dem Ministerium waren üblich. Zu Frage 5 – Überprüfung durch Kontrolle fristgerechter Einreichung, Plausibilitätsprüfung, Messwertprüfung, Abgleich mit Entnahmegrenzen und anlassbezogene Nachfragen. Zu Frage 6 – Intervalle: tägliche Entnahmemengen, monatliche Betriebsstunden, tägliche Wasserstände, täglich Leitfähigkeit und Temperatur, täglich Niederschlagsdaten, monatlich Abflussprüfung, kontinuierlich Quellschüttungen. Zu Frage 7 – Belastbare Erkenntnisse sollten durch UVP gewonnen werden; ohne Abschluss liegt keine abschließende Bewertung vor; bisherige Monitoring-Daten ersetzen keine UVP.