❓ Messbare energie- und klimapolitische Ziele der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode
📋 Worum geht es?
Das Dokument dokumentiert eine Kleine Anfrage des grünen Abgeordneten Fabian Ehmann zu den messbaren energie- und klimapolitischen Zielen der rheinland-pfälzischen Landesregierung in der laufenden 19. Legislaturperiode. Die Anfrage bezieht sich auf die im Landesklimaschutzgesetz festgelegten Ziele: Treibhausgasneutralität bis 2040, Emissionsreduktion um mindestens 83 Prozent bis 2035, 100-prozentige Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2030 und Klimaneutralität aller Behörden und Hochschulen bis 2030.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die gesamte Landesverwaltung Rheinland-Pfalz, Behörden, Hochschulen, sonstige Landeseinrichtungen sowie die Bevölkerung bezüglich ihrer Energieversorgung und den Auswirkungen der Klimapolitik.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen zu: (1) konkreten messbaren energy- und klimapolitischen Zielen, (2) Verfolgung des 100-Prozent-Stromerneuerbare-Ziels bis 2030, (3) zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Stromziels, (4) Verfolgung des Klimaneutralitätsziels für Behörden bis 2030, (5) zusätzliche Maßnahmen für Klimaneutralität der Verwaltung, (6) konkrete Kennzahlen und Maßnahmen zur Messung des Fortschritts, (7) Definition des Zubauziels von 1.500 Megawatt erneuerbarer Energien.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Messbare Ziele sind im Landesklimaschutzgesetz aufgeführt; zusätzlich wird jährlich 1.500 MW Zubau erneuerbarer Energien angestrebt. Das 100-Prozent-Stromziel bis 2030 wird weiterhin verfolgt, Maßnahmen basieren auf Aktualisierung der Ausbauszenarien. Das Klimaneutralitätsziel für Behörden bis 2030 wird beibehalten; die 4+1-Strategie und Erhöhung des CO2-Schattenpreises sind Kernmaßnahmen. Die Treibhausgasbilanz der Landesverwaltung ist Grundlage; der Landesbetrieb LBB nutzt folgende Kennzahlen: Wärmeverbrauch (klimabereinigt und flächenbezogen), Stromverbrauch (absolut und flächenbezogen), CO2-Emissionen, Energieträgerstruktur, Energiekosten, flächenbezogene Emissionen, Photovoltaik-Ausbau, Sanierungsmaßnahmen und verbleibende Emissionen. Erneuerbaren Energien sollen aus Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie stammen.