❓ Auswirkungen der Reform des Sexualstrafrechts in Rheinland-Pfalz (Teil II)
📋 Worum geht es?
Diese Kleine Anfrage behandelt die Auswirkungen des Reformgesetzes vom November 2016, das das Sexualstrafrecht zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung reformierte und den Grundsatz 'Nein heißt Nein' einführte. Trotz mehrjähriger Geltung berichten Opfer und Fachberatungsstellen von erheblichen Hürden im Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Anfrage kritisiert, dass systematische, öffentlich zugängliche Daten zur Bewertung der Reformeffektivität fehlen und fordert eine zusammenhängende statistische Darstellung aller Verfahrensschritte von der Anzeige bis zur gerichtlichen Entscheidung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen; Fachberatungsstellen und Unterstützungsorganisationen für Opfer; Justiz- und Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz; Landesregierung; Gerichte und Staatsanwaltschaften
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt 7 konkrete Fragen zur statistischen Erfassung: (1) Zahl der Anzeigen nach § 177 StGB von 2021–2026, aufgeschlüsselt nach Jahr und Absatzvarianten; (2) Entwicklung der Zahl strafmündiger Tatverdächtiger; (3) Anzahl der Verfahrenseinstellungen; (4) Freiheitsstrafen mit/ohne Bewährung; (5) Freispruchquoten; (6) Durchschnittliche Verfahrensdauer von Anzeige bis Verfahrensabschluss; (7) Häufigkeit psychosozialer Prozessbegleitungen von 2023–2026.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage dokumentiert, dass lückenhafte öffentliche Datenerfassung ein Hindernis für die Bewertung der Reformeffektivität darstellt. Während Polizeikriminalstatistik nur Anzeigen erfasst und Strafverfolgungsstatistik nur Urteilsausgänge dokumentiert, fehlt eine verfahrensübergreifende Statistik, die den Weg von der Anzeige über staatsanwaltschaftliche Bearbeitung bis zur gerichtlichen Entscheidung abbildet.