❓ Drucksache 19/387
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung und Auswirkungen der Sexualstrafrechtsreform, die am 10. November 2016 in Kraft trat. Diese Reform sollte den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch das Prinzip 'Nein heißt Nein' stärken und Strafbarkeitslücken schließen. Jahre nach der Einführung berichten Betroffene und Fachberatungsstellen jedoch weiterhin von erheblichen Hürden beim Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Anfrage kritisiert, dass bislang nur fragmentarische statistische Daten zur Bewertung der Reform verfügbar sind.
👥 Wer ist betroffen?
Opfer von Sexualstraftaten, Fachberatungsstellen für Betroffene, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Justiz des Landes Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten stellen sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Anzahl der Anzeigen nach § 177 StGB von 2015–2020 nach Jahr und Absatz; (2) Entwicklung der Tatverdächtigen 2015–2020; (3) Anzahl von Verfahrenseinstellungen 2015–2020; (4) Anzahl von Freiheitsstrafen 2015–2020 (mit/ohne Bewährung); (5) Anzahl von Freisprüchen 2015–2020; (6) Durchschnittliche Verfahrensdauer von Anzeige bis Verfahrensende 2015–2020; (7) Häufigkeit von psychosozialer Prozessbegleitung 2017–2022 (jährlich aufgeschlüsselt).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Das Dokument macht deutlich: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur Anzeigen und Tatverdächtige, die Strafverfolgungsstatistik nur Gerichtsurteile. Eine zusammenhängende Darstellung des Verfahrensverlaufs (von der Anzeige über die staatsanwaltschaftliche Bearbeitung bis zum gerichtlichen Abschluss) existiert für Rheinland-Pfalz nicht.