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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ SGD Nord untersagt Sprudelbetrieben Wasserentnahmen aus Nationalpark Hunsrück-Hochwald – Zweite Nachfrage

23. Juli 2026Dokument 19/392 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Jürgen Klein
GrundwasserentnahmenNationalparkSprudelbetriebeHydrogeologieVerwaltungsgericht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Grundwasserentnahmen von Sprudelbetrieben im Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vorläufig entschieden, dass die betroffenen Betriebe ihre Wasserentnahmen aus dem Grundwasser im Nationalpark fortsetzen dürfen, bis über ihre Widersprüche endgültig entschieden ist. Das Gericht begründete dies damit, dass derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für nachteilige Auswirkungen auf Oberflächengewässer erkennbar seien. Die Landesregierung hatte zuvor eine Untersagung erlassen und argumentiert hatte, dass die Antragsunterlagen der Betriebe unvollständig seien. Die Kleine Anfrage stellt nun Fragen zur fachlichen Datengrundlage, auf der die Landesregierung ihre Entscheidungen getroffen hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Sprudelbetriebe im Nationalpark Hunsrück-Hochwald; Landesregierung Rheinland-Pfalz (insbesondere die zuständigen Behörden wie die SGD Nord); Verwaltungsgericht Koblenz; Oberflächengewässer und grundwasserabhängige Lebensräume im Nationalpark; die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Abgeordneten stellen 7 konkrete Fragen: (1) Warum führte die Landesregierung keine eigenen hydrogeologischen oder naturschutzfachlichen Untersuchungen durch, obwohl die Entnahmen ein Nationalpark-Gebiet betreffen? (2) Über welche eigenen hydrogeologischen Erkenntnisse zum Wasserhaushalt und zu Lebensräumen verfügt die Landesregierung? (3) Welche Messstellen und Monitoringprogramme betreiben Landesbehörden (mit Aufschlüsselung nach Parametern und Entwicklungen seit 2021)? (4) Wie ordnet die Landesregierung die Gerichtsfeststellung ein, dass keine Schäden erkennbar sind? (5) Warum wurde die Frist zur Vorlage von Unterlagen im März 2026 ausgesetzt? (6) Welche Erkenntnisse wurden aus Betriebsdaten zu Grundwasserständen, Quellschüttungen und anderen Parametern gewonnen? (7) Welche neuen fachtechnischen Stellungnahmen wurden im Gerichtsverfahren vorgelegt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument dokumentiert jedoch folgende Fakten: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Zweitentscheidung erlassen und befundet, dass derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für nachteilige Auswirkungen auf Oberflächengewässer erkennbar sind. Die Antragsteller haben neue fachtechnische Stellungnahmen eingereicht. Die Landesregierung hatte zuvor argumentiert, dass die Antragsunterlagen unvollständig seien und Nachweise fehlten. Ein für April 2026 vorgesehenes Gespräch im damaligen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität führte zur Aussetzung der Frist.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/392, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.