❓ Förderstopp der Bundesregierung gefährdet Umsetzung der Wärmewende
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion befasst sich mit der Bedrohung der kommunalen Wärmewendeumsetzung durch einen Förderstopp der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilte Ende Mai 2026 mit, dass die Mittel im Förderprogramm 'Energetische Stadtsanierung' (KfW 432) ausgeschöpft sind. Dies betrifft die vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz, die bereits Wärmepläne aufgestellt haben oder gerade aufstellen und nun in die Umsetzungsphase übergehen. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, wie die Landesregierung auf diesen Stopp reagiert und welche Alternativen es gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunen und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz (insbesondere über 100 Planungsverantwortliche Stellen); Städte und Ortsgemeinden, die mit Wärmeplänen arbeiten; Bürger, deren Wärmeversorgung umgestellt werden soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält sieben konkrete Fragen: (1) Welche Projekte wurden in den letzten fünf Jahren durch KfW 432 in welcher Höhe gefördert? (2) Welche kommunalen Wärmeplanungskonzepte erhielten über die Kommunalrichtlinie Förderung? (3) Welche Wärmewende-Projekte wurden durch EFRE-Mittel finanziert? (4) Welche weiteren Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU stehen zur Verfügung? (5) Plant die Landesregierung Landesmittel zur Abfederung des KfW-Förderstopps ein? (6) Welche weiteren Maßnahmen und Förderprogramme sind geplant? (7) Gibt es Erkenntnisse über Kommunen, die wegen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ihre Wärmeplanung stoppen oder verändern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die ausführliche Antwort der Landesregierung mit drei Anlagen: Anlage 1 dokumentiert 45 Projekte (Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements) seit Dezember 2020 mit jeweiligen Landes- und Bundesfördermitteln, beispielsweise Trier Innenstadt Süd-West mit 58.500 Euro Landesförderung. Anlage 2 listet Fördersummen für kommunale Wärmeplanungskonzepte bei über 100 Planungsverantwortlichen Stellen auf (beispielsweise Kaiserslautern mit 399.375 Euro). Anlage 3 zeigt 12 EFRE-geförderte Maßnahmen mit Summen zwischen 775.099 und 3.728.115 Euro. Zu Frage 4 nennt die Landesregierung verfügbare Förderungen: Landesebene (ZEIS, Energieeffizienz-Programme), Bundesebene (BAFA-, KfW-Programme, Kommunalrichtlinie). Zu Fragen 5 und 6 argumentiert die Landesregierung, dass der KfW 432-Förderstopp nicht abzufedern ist, da dieses Programm nicht auf landesspezifische Investitionsziele ausgerichtet war; es gebe bereits ausreichend alternative Förderungen und konnexitätsbasierte Zahlungen. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat noch keine Informationen über Bundesmassnahmen, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.