❓ Politisch motivierte Verfolgung konservativer Christen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, ob die Landesregierung von Rheinland-Pfalz konservative christliche Gemeinschaften (evangelikal, traditionalistisch-katholisch) als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstuft und ob diese von Verfassungsschutzbehörden überwacht werden. Hintergrund sind mehrere Vorfälle: ein Überfall auf eine Gebetsaktion der TFP-Gruppe in Koblenz am 2. Februar 2026, die erzwungene Schließung eines Kirchencafés in Leipzig nach linksextremistischen Angriffen und die Frage, inwiefern der Staat christliche Organisationen beeinflusst.
👥 Wer ist betroffen?
Konservative christliche Gemeinschaften (evangelikale Freikirchen, traditionalistisch-katholische Gruppen wie die TFP); betroffene Einzelpersonen wie Prediger, Aktivisten und "Christfluencer"; Opfer von Angriffen durch Linksextremisten; die Landesregierung und ihre Sicherheitsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Sieht die Landesregierung freikirchlich-evangelikale oder traditionalistisch-katholische Gemeinschaften als Gefahr? (2) Führt der Verfassungsschutz Beobachtungen solcher Personen/Gruppen? (3) Welche Erkenntnisse zum Überfall vom 2. Februar 2026 in Koblenz? (4) Welche Erkenntnisse zu Bestrebungen von Linksextremisten gegen konservative Christen? (5) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen christliche Prediger, Aktivisten, Influencer oder Organisationen seit 2020? (6) Wie viele extremistisch motivierte Anschläge auf christliche Einrichtungen seit 2020 und welchem Extremismusbereich zuzuordnen? (7) Hat der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel gegen christliche Kirchen oder Influencer eingesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung macht folgende Aussagen: (1) Keine Gefahr konservativer Christen für die Verfassungsordnung wird gesehen. (2/7) Evangelikale, "Christfluencer" oder traditionalistisch-katholische Gemeinschaften werden nicht vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekte erfasst; keine nachrichtendienstlichen Mittel wurden gegen sie eingesetzt. (3) Zum Überfall am 2. Februar 2026 in Koblenz (16:30–18:30 Uhr): Vier namentlich bekannte Beschuldigte führten zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Versammlungsteilnehmern; vier Teilnehmende und ein Beschuldigter wurden leicht verletzt; Ermittlungen wegen Landfriedensbruch, Versammlungsgesetzverstöße und gefährlicher Körperverletzung sind eingeleitet; die Hintergründe werden noch ermittelt. (4) Keine Erkenntnisse zu organisierten Bestrebungen von Linksextremisten. (5) Daten zu Ermittlungsverfahren spezifisch gegen Christen liegen nicht vor; der Kriminalpolizeiliche Meldedienst erfasst keine solchen Parameter. (6) Statistik 2020–2025: 42 Straftaten im Bereich "christenfeindliche" Hasskriminalität: davon 16 rechtsextremistisch, 12 religiös motiviert, 3 ausländische Ideologie, 1 linksextremistisch, 10 sonstige Zuordnung.