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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Monochloramin-Einsatz im AKW Cattenom: Auswirkungen auf die Mosel

7. Juli 2026Dokument 19/402 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill
MonochloraminAKW CattenomMoselWasserqualitätÖkosystem

📋 Worum geht es?

Das französische Kernkraftwerk Cattenom erhielt von der Atomaufsichtsbehörde ASNR die Genehmigung, Monochloramin ganzjährig einzusetzen – bisher war dies auf sechs Monate begrenzt. Monochloramin ist eine chlorhaltige Desinfektionschemikalie zur Bekämpfung von Amöbenbefall im Kühlsystem. Die Substanz gelangt über das Abwasser in die Mosel und könnte Wasserqualität und Ökosystem beeinträchtigen. Die Mosel ist ein ökologisch sensibles Gewässer und bildet teilweise die Grenze zwischen Frankreich, Luxemburg und Deutschland.

👥 Wer ist betroffen?

Rheinland-Pfalz und Saarland als deutsche Anrainerstaaten, Luxemburg (hat bereits öffentlich Bedenken angemeldet), Bevölkerung an der Mosel, Fischfauna und wirbellose Lebewesen, aquatische Lebensgemeinschaften der Mosel

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Einbindung der Landesregierung in das Genehmigungsverfahren; (2) Kritikpunkte der Landesregierung; (3) Ökologische und chemische Auswirkungen unter Berücksichtigung der EG-Wasserrahmenrichtlinie; (4) Auswirkungen bei Niedrigwasser und Hitzewellen; (5) Bewertung der erhöhten Genehmigungsmenge und Konzentration; (6) Umweltschonendere Alternativverfahren; (7) Maßnahmen der Landesregierung im grenzüberschreitenden Kontext mit Saarland, Luxemburg und Bundesebene.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu Fragen 1–2 und 5 wird auf frühere Anfrage-Antworten verwiesen. Zu Frage 3: Konkrete Mengen des Wirkstoffs liegen nicht vor, was genaue Bewertungen erschwert. Nach ECHA-Daten wirkt Monochloramin bereits bei 0,064 mg/l giftig auf Bachsaimlinge und bei 0,0118 mg/l auf Wasserflöhe; aquatische Lebensgemeinschaften können bedroht sein. Es wird davon ausgegangen, dass Frankreich die EU-Wasserrahmenrichtlinie beachtet wie Deutschland. Zu Frage 4: Die Änderungen werden als vernachlässigbar eingestuft, auch bei Niedrigwasser und Hitzewellen. Zu Frage 6: Desinfektion ist auch mit UV-Strahlung möglich, aber chlorbasierte Stoffe werden überwiegend eingesetzt; genaue Informationen zu Alternativen mit gleicher Effektivität liegen nicht vor. Zu Frage 7: Grenzüberschreitender Informationsaustausch erfolgt in Arbeitsgruppen der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS).

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/402, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.