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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Sicherheitskonzepte in der rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendhilfe

9. Juli 2026Dokument 19/405 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ulrike Beckmann, Claudia von Bohr
GewaltschutzJugendhilfeHilfeplangesprächeSicherheitsstandardsBedrohungsdelikte

📋 Worum geht es?

Die Anfrage wurde durch einen tragischen Vorfall am 29. Juni 2026 in Stade (Niedersachsen) ausgelöst, bei dem ein 45-jähriger Mann sechs Mitarbeiter des Jugendamts und der Jugendhilfe in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschoss. Der Täter war den Behörden bereits als auffällig bekannt und wegen Bedrohungsdelikten polizeibekannt. Das Gespräch war nicht entsprechend geschützt; es gab keine Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitspersonal oder Polizeipräsenz. Die AfD fragt deshalb nach bestehenden und geplanten Sicherheitskonzepten für Jugendämter und Jugendhilfe-Einrichtungen in Rheinland-Pfalz.

👥 Wer ist betroffen?

Mitarbeiter der Jugendämter und freien Träger der Jugendhilfe; Kinder und Jugendliche in Einrichtungen; Familien in Sorgerechtsstreitigkeiten; Mutter-Kind-Einrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD stellt sieben konkrete Fragen: (1) Existieren verbindliche Vorgaben oder Empfehlungen für Hilfeplangespräche mit potenziell gefährlichen Personen? (2) Welche baulichen und technischen Sicherheitsstandards sind vorgegeben? (3) Wie werden Mitarbeiter im Umgang mit gewaltbereiten Personen geschult? (4) Nach welchen Kriterien wird über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen entschieden? (5) Gibt es systematischen Austausch zwischen Polizei und Jugendämtern zur Gefährdungseinschätzung? (6) Plant die Landesregierung eine Überprüfung/Weiterentwicklung bestehender Sicherheitskonzepte? (7) Wie viele Fälle von Gewalt oder Bedrohungen gegen Mitarbeiter sind bekannt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt folgende Antworten: (1) Es existieren keine landesweiten verbindlichen Vorgaben oder Empfehlungen; die Hilfeplanung ist Aufgabe der Kommunen. (2) Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für bauliche und technische Sicherheitsstandards; Fluchtwege werden von örtlichen Baubehörden geprüft. (3) Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie Schulungen auf kommunaler Ebene umgesetzt werden; das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum bietet Weiterbildungen zu Gewaltprävention an. (4) Es existieren keine landeseinheitlichen Kriterien für Sicherheitsmaßnahmen. (5) Der Austausch erfolgt fallweise und anlassbezogen; bei Häuslicher Gewalt erfolgt Mitteilung an Jugendämter; die Polizei initiiert Fallkonferenzen im Hochrisikomanagement. (6) Die bauliche Planung und Schulung obliegt den Kommunen; für private Träger sind Gewaltschutzkonzepte für die Betriebserlaubnis vorgeschrieben. (7) Es gibt keinen statistischen Parameter für Straftaten gegen Jugendhilfe-Mitarbeiter; jedoch wurden 34 Vorfälle mit Gewalt gegen Mitarbeitende aus stationären Einrichtungen in den vorherigen fünf Jahren gemeldet.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/405, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.