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Rheinland-PfalzKleine Anfrage mit MinisteriumsantwortBündnis 90/Die Grünen

📄 Versorgung und Unterstützung schwangerer Frauen ohne Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz

9. Juli 2026Dokument 19/407 · WP 19Rheinland-Pfalz
Lisett Stuppy, Josef Winkler
SchwangerschaftsversorgungKrankenversicherungClearingstellenEntbindungHaushaltsfinanzierung

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Versorgung von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz. Obwohl die Clearingstellen Krankenversicherung vielen Menschen helfen, ihre Versicherungslücken zu schließen, gibt es Fälle, in denen das nicht möglich ist. Dies führt zu gravierenden Problemen: Schwangere können notwendige Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen, was zu lebensbedrohlichen Situationen führt. Gleichzeitig entstehen Geburtskliniken finanzielle Verluste, und betroffene Familien drohen zu verarmen oder zu verschulden. Der Haushaltsgesetzgeber hat daher für 2025 und 2026 insgesamt 50.000 Euro zur Förderung eines Versorgungsprojekts bereitgestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Schwangere Frauen ohne Krankenversicherung, Geburtskliniken und Krankenhäuser, Familien der betroffenen Frauen, Träger der Clearingstellen Krankenversicherung, Gynäkologen, Hebammen und andere medizinische Leistungserbringer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Stand der Umsetzung des Projekts, (2) Art und Details der geplanten Lösung für Entbindungen, (3) Zeitplan für den Projektstart, (4) wie sichergestellt wird, dass betroffene Frauen ein Clearing-Verfahren durchlaufen, (5) wie Zugang zu gynäkologisch-geburtshilflicher Vor- und Nachsorge gewährleistet wird, (6) Details der Kostenabrechnung, (7) Austausch des Ministeriums mit Trägern und Leistungserbringern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend beantwortet die Fragen wie folgt: Das Vorhaben befindet sich noch in der Vorbereitung; Förder- und Abrechnungsmodalitäten werden derzeit entwickelt. Es werden zwei Modelle geprüft: (1) Schwangere können sich direkt an eingebundene Geburtskliniken wenden und dort entbinden; die entstehenden Kosten werden auf Basis einer noch festzulegenden Pauschale erstattet (abgerechnet über eine Krankenkasse); (2) Zuwendung an einen geeigneten Träger, der die organisatorische Abwicklung und Abrechnung übernimmt. Der Start ist für Herbst 2026 vorgesehen. In beiden Modellen ist eine enge Zusammenarbeit mit Clearingstellen vorgesehen; die Kostenübernahme setzt grundsätzlich ein Clearing-Verfahren voraus (Ausnahme: unmittelbar bevorstehende Entbindung). Die Finanzierung soll sowohl die stationäre Entbindung als auch erforderliche Vor- und Nachsorge abdecken. Derzeit wird geprüft, ob separate Pauschalensätze für Entbindung und Vor-/Nachsorge festgelegt werden. Das Ministerium führt regelmäßige Gespräche mit relevanten Akteuren; das nächste persönliche Gespräch ist nach der Sommerpause im September 2026 geplant.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/407, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.