❓ Umsetzung des CO2-Schattenpreises nach dem Landesklimaschutzgesetz
📋 Worum geht es?
Das Landesklimaschutzgesetz (LKSG) verpflichtet die Landesregierung, bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften einen CO2-Schattenpreis zu berücksichtigen. Dieser Preis soll die Klimafolgekosten von Baumaterialien und Energieverbrauch in Investitionsentscheidungen abbilden. Das Gesetz sieht einen Mindestwert von 237 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent vor. Die Anwendung gilt ab dem 1. Juli 2026 für Baumaßnahmen, deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach diesem Stichtag beginnt. Das zuständige Ministerium wurde ermächtigt, per Rechtsverordnung nähere Regelungen festzulegen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Regelungen betreffen Landesbaumaßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima sowie des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) setzt die Vorgaben praktisch um. Erste betroffene Projekte sind die Polizeiinspektion in Oppenheim und Dienstgebäude in Trier. Die Landesregierung signalisiert Unterstützung für Kommunen, die CO2-Schattenpreise auch bei städtischen und kommunalen Gebäuden anwenden möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie ist der Stand der Erarbeitung der Rechtsverordnung? (2) Wann wird diese erlassen und veröffentlicht? (3) Welche Berechnungsmethoden, Anwendungsbereiche, Ausnahmen und Bagatellgrenzen sind vorgesehen? (4) Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen? (5) Welche Leitfäden, Berechnungshilfen und IT-Anwendungen werden bereitgestellt? (6) Bei welchen geplanten Neu- oder Sanierungsmaßnahmen kommt der CO2-Schattenpreis ab 1. Juli 2026 erstmals zur Anwendung? (7) Wie werden Kommunen bei der Einführung unterstützt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine separate Rechtsverordnung mehr erforderlich ist, sondern auf bestehende Regelungen des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zurückgegriffen wird, die seit 2021 praktiziert werden. Der CO2-Schattenpreis beträgt aktuell 350 €/t CO2-Äquivalente (höher als das Gesetzesminimum von 237 €/t) und orientiert sich an der Methodenkonvention des Umweltbundesamtes. Der LBB setzt bei der Umsetzung die IT-Anwendung 'NUKOSi' und das Bewertungssystem 'Nachhaltiges Bauen' des Bundes ein. Konkrete erste Anwendungsfälle ab 1. Juli 2026 sind die Polizeiinspektion Oppenheim und Dienstgebäude der Strukturdirektion Nord und Aufsichtsbehörde in Trier. Ein Pilotvorhaben mit erhöhtem Schattenpreis wurde bereits 2025 bei der Abwärmenutzung des Rechenzentrums der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz durchgeführt. Kommunen sollen Informationen erhalten, die Umsetzung bleibt aber ihre freie Entscheidung.