❓ Verwendung, Mittelabfluss und regionale Verteilung von Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Verwaltung und Verwendung von Ersatzzahlungen in Rheinland-Pfalz. Ersatzzahlungen sind Gelder, die Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft entrichten müssen, wenn diese nicht vor Ort durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können. Die Anfrage untersucht, wie diese Mittel regional verteilt werden, nach welchen Kriterien Projekte ausgewählt werden, und welche Auswirkungen die im Dezember 2025 in Kraft getretene Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes auf den Mittelabfluss hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz als zuständige Verwaltungsstelle, Naturschutzbehörden in allen Naturräumen Rheinland-Pfalz (insgesamt 123 Naturraumkonten), sowie Naturschutzprojekte und -maßnahmen in verschiedenen Regionen des Bundeslandes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben konkrete Fragen: (1) Nach welchen Kriterien wird über die Förderung kostenintensiver Großprojekte entschieden? (2) Wie wird sichergestellt, dass Ersatzzahlungen im betroffenen Naturraum verwendet werden? (3) In welchen Fällen wurde von der Vorgabe abgewichen? (4) Wie viele Ersatzzahlungen außerhalb der Dreijahresfrist wurden seit Dezember 2025 verwendet? (5) Mit welchem zusätzlichen jährlichen Mittelabfluss rechnet die Landesregierung? (6) Welche planungsreifen Naturschutzmaßnahmen stehen zur Verfügung? (7) Wie lange betrug der durchschnittliche Zeitraum zwischen Eingang und Verwendung von Ersatzzahlungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Förderung nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes erfolgt und nicht von der Größe oder Lage von Projekten abhängt. Das elektronische System erfasst die Gelder und ordnet sie 123 Naturaumkonten zu. Nach Angabe der Regierung wurde in keinem Fall von der gesetzlichen Vorgabe abgewichen. Seit Dezember 2025 wurden 80.153,33 Euro aus Ersatzzahlungen außerhalb der Dreijahresfrist verwendet. Der jährliche Mittelabfluss folgt keiner berechenbaren Regelmäßigkeit und hängt von eingereichten Projektanträgen ab – ein Zeitpunkt für den vollständigen Abbau ist nicht prognostizierbar. Die Regierung listet 14 planungsreife Projekte mit Finanzierungsvolumen zwischen 20.000 und 1.700.000 Euro auf. Eine individuelle Nachverfolgung einzelner Ersatzzahlungen ist nicht möglich, daher können durchschnittliche Zeiträume nicht angegeben werden.