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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ SGD Nord untersagt Sprudelbetrieben weitere Wasserentnahmen aus Nationalpark Hunsrück-Hochwald

10. Juli 2026Dokument 19/423 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Jürgen Klein
WasserrechtNationalpark Hunsrück-HochwaldGrundwasserentnahmenGenehmigungsverfahrenUmweltschutz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, zwei Sprudelunternehmen im Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mitzuteilen, dass bisherige Genehmigungsverfahren für Grundwasserentnahmen nicht mehr fortgeführt werden können. Die SGD Nord begründet dies mit unvollständigen Antragsunterlagen und offenen Fragen zur Umweltverträglichkeit der Wasserentnahmen. Diese Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur wasserrechtlichen Regelung, zum Umweltschutz und zur Vereinbarkeit mit dem Nationalparkstatus auf.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen und Institutionen: Sprudelbetriebe im Umfeld des Nationalparks, die auf Grundwasserentnahmen angewiesen sind; öffentliche Trinkwasserversorgung als Konkurrenzmitnutzer; der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und dessen Ökosystem; die Landesregierung Rheinland-Pfalz als zuständige Genehmigungsbehörde; regional ansässige Bevölkerung mit potenziellen Auswirkungen auf Trinkwasserverfügbarkeit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Welche wasserrechtliche Einordnung liegt den Grundwasserentnahmen zugrunde, und wie unterscheiden sich Anforderungen bei Verlängerung versus Neuerteilung angesichts des Nationalparkstatus? (2) Wie wurden Regelungen zur nachhaltigen Wasserressourcensicherung und zum Grundwasserschutz bei der Prüfung berücksichtigt? (3) Entsprechen die bisherigen Entnahmemengen dem 'gemeinüblichen Maß' und dem Nationalparkzweck? (4) Hat öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor gewerblicher Sprudelwasserentnahme? (5) Welche Berichtspflichten und Messauflagen bestehen für die betroffenen Unternehmen, und wurden diese in den letzten fünf Jahren erfüllt? (6) Welche Auswirkungen haben die Bescheide auf bereits erteilte Genehmigungen? (7) Wurden Öffentlichkeitsbeteiligungsvorschriften ausreichend umgesetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet teilweise ausweichend: Zu den Fragen 1–5 und 7 verweist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 19/64, beantwortet in 19/212). Zu Frage 6 (einzige direkt beantwortete Frage): Die ablehnenden Bescheide entfalten mit ihrer Bekanntgabe Wirkung. Da Rechtsbehelfe eingereicht wurden und gerichtliche Eilverfahren anhängig sind, muss deren Ausgang abgewartet werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden; dagegen läuft ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/423, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.