❓ Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Problematik von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt in Rheinland-Pfalz. Hintergrund sind mehrere Fälle, in denen Frauen mutmaßlich durch ihre (Ex-)Partner getötet wurden, teilweise in Anwesenheit gemeinsamer Kinder. Die Anfragenden stellen fest, dass solche Tötungen häufig im Kontext von Trennungen, Partnerschaften oder Besitzdenken stattfinden und damit Ausdruck struktureller geschlechtsspezifischer Gewalt sind.
👥 Wer ist betroffen?
Frauen in Rheinland-Pfalz, insbesondere Opfer von Gewalt in Partnerschaften und häuslicher Gewalt; Justiz- und Strafverfolgungsbehörden; potentiell alle Bürgerinnen als Schutzadressaten von Präventionsmaßnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfragenden stellen sechs konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Entwicklung der Fallzahlen geschlechtsspezifischer Gewalt in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahr und Deliktart; (2) Überblick über gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Entscheidungen in Femizid-Fällen; (3) Häufigkeit der Anordnung elektronischer Aufenthaltsüberwachung in Kontexten häuslicher/partnerschaftlicher Gewalt; (4) Prüfung der Anwendbarkeit des 'spanischen Modells' der elektronischen Aufenthaltsüberwachung; (5) Auswirkungen neuer Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Basis des Gewaltschutzgesetzes; (6) Bewertung des Vorhabens von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, geschlechtsspezifische Tatmotive im Strafrecht explizit zu berücksichtigen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage konzentriert sich auf folgende Themenbereiche: statistische Erfassung von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt, Wirksamkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemäß § 32a des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG), Möglichkeiten des 'spanischen Modells' für elektronische Überwachung, Koordination verschiedener rechtlicher Regelungen zum Opferschutz, und potentielle strafgesetzliche Änderungen zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive.