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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/426

9. Juli 2026Dokument 19/426 · WP 19Rheinland-Pfalz
Joachim Paul
KI-Agent KIVIMedienaufsichtDatenschutzPersonenbezogene DatenVerfassungsschutz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem KI-Tool KIVI, das die Landesmedienanstalten bundesweit zur automatisierten Überwachung des Internets auf Verstöße gegen Jugendmedienschutzbestimmungen einsetzen. Der Fragesteller hinterfragt insbesondere die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten (politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sexuelle Orientierung) und mögliche Kooperationen zwischen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Verfassungsschutz.

👥 Wer ist betroffen?

Medienanstalt Rheinland-Pfalz (ehemals Landeszentrale für Medien und Kommunikation), Betreiber und Nutzer von Online-Inhalten, Personen, deren Inhalte durch KIVI erfasst und ausgewertet werden, Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Paul fragt konkret: (1) Wird KIVI von der Medienanstalt genutzt? (2) Seit wann und in welchem Umfang? (3) Welche Rechtsgrundlage liegt vor? (4) Werden personenbezogene Daten verarbeitet? (5) Findet ein Austausch mit dem Verfassungsschutz statt? (6) Werden betroffene Personen informiert? (7) Welche Rechtsmittel stehen Betroffenen offen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz nutzt KIVI seit Ende 2021 zu Testzwecken und seit April 2022 regulär gemeinsam mit anderen Landesmedienanstalten. Das Tool dient zur Aufdeckung konkreter Verstöße gegen § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), insbesondere Pornografie, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und menschenwürdeverletzende Gewaltdarstellungen. Rechtsgrundlagen sind der JMStV, der Medienstaatsvertrag und das Landesmediengesetz. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit diese öffentlich zugänglich und datenschutzrechtlich zulässig sind, einschließlich besonderer Kategorien. Laut Medienanstalt findet KEIN Austausch mit dem Verfassungsschutz statt – dies widerlegt die zitierten Medienberichte. Informationen werden nur Personen zuteil, gegen die förmliche Aufsichtsverfahren eingeleitet werden. Betroffenen steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/426, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.