⚖️ Drucksache 19/427
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf schafft eine Landesregelung in Rheinland-Pfalz, die Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden ermöglicht, sich finanziell an neu errichteten Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beteiligen. Ziel ist die Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und die Verbesserung der Erfolgschancen von Energievorhaben durch lokale Partizipation. Das Gesetz geht über bundesrechtliche Regelungen hinaus und ermöglicht eine direktere, individuellere Einbindung von betroffenen Bürgern und Kommunen.
👥 Wer ist betroffen?
Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von Windenergie- und Photovoltaikanlagen; Gemeinden und Kommunen in Rheinland-Pfalz; Vorhabenträger (Unternehmen, die Anlagen errichten); Landesbehörden und kommunale Verwaltungen; Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Verpflichtung für Vorhabenträger zum Abschluss von Beteiligungsvereinbarungen mit betroffenen Gemeinden; Partizipationsmöglichkeiten für Bürger und Kommunen an der Wertschöpfung; Einrichtung einer digitalen Landesbeteiligungsplattform zur Verwaltung und Transparenz von Vereinbarungen; kostenlose Unterstützung der Gemeinden durch die Energie- und Klimaschutzagentur; Regelung, dass bis zu 10 Prozent der Einnahmen für kommunalen Verwaltungsaufwand verwendet werden dürfen; Ersatzbeteiligungsabgabe bei Pflichtverletzungen des Vorhabenträgers.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Gesetz gilt für neu errichtete Windenergieanlagen (genehmigungsbedürftig nach BImSchG), Repowering-Projekte und Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab 1 MW Leistung. Ausnahmen: Anlagen unter 1 MW; Eigenversorgungsanlagen in Gewerbe-/Industriegebieten; reine Bürgerenergiegesellschaften; Vorhabenträger mit über 50 Prozent Beteiligung von Beteiligungsberechtigten. Der Verwaltungsaufwand wird auf 1 Vollzeitstelle beim Energieministerium und 3 Stellen bei der zuständigen Stelle (delegierte Aufgabenwahrnehmung) geschätzt. Jährlich werden ca. 35 Windenergie-Vorhaben und 150 Freiflächen-PV-Anlagen prognostiziert. Kosten für digitale Plattform (Einrichtung und laufender Betrieb) sollen im Doppelhaushalt 2027/2028 abgedeckt werden.