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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/429

3. August 2026Dokument 19/429 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger, Natalie Cramme-Hill
StaatstrojanerQuellen-TelekommunikationsüberwachungOnlinedurchsuchungStrafverfolgungTransparenz

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt den Einsatz digitaler Überwachungstechnologien in Rheinland-Pfalz. Nach einer Statistik des Bundesamts für Justiz wurden 2024 insgesamt zehn Maßnahmen durchgeführt: eine Onlinedurchsuchung und neun Quellen-Telekommunikationsüberwachungen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung überwachen Ermittler laufende Kommunikation (z.B. via WhatsApp oder Signal) direkt auf dem Gerät, bevor diese verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Strafverfolgungsbehörden in Rheinland-Pfalz, verdächtigte Personen in strafrechtlichen Verfahren, Öffentlichkeit im Hinblick auf Grundrechte und Datenschutz

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordneten fragen nach: (1) den zugrunde liegenden Straftaten, (2) dem aktuellen Stand der Verfahren, (3) den Auswirkungen der Eingriffe auf Ermittlungen, (4) den zeitlichen Anordnungen in Kalenderwochen, (5) der verwendeten Hardware und Software bzw. Betriebssysteme, (6) den erfassten Daten und (7) der Anzahl betroffener Geräte und Personen. Alle Fragen sollen nach einzelnen Verfahren aufgeschlüsselt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Ausgangsfakten der Anfrage: Im Jahr 2024 wurde in Rheinland-Pfalz eine Onlinedurchsuchung nach § 100b Abs. 1 StPO angeordnet und durchgeführt. Neun Quellen-Telekommunikationsüberwachungen nach § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 Strafprozessordnung wurden angeordnet und durchgeführt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/429, Wahlperiode 19, eingereicht 3. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.