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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Wissenschaftliche Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform sowie interkommunaler Zusammenarbeit

10. Juli 2026Dokument 19/430 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer
KommunalreformInterkommunale ZusammenarbeitVerwaltungsreformGebietsreformenLandkreise

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit zwei wissenschaftlichen Gutachten, die die Landesregierung Rheinland-Pfalz beauftragt hat. Das Hauptgutachten von 2018 untersuchte die Möglichkeiten einer zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform nach der bereits durchgeführten Fusion von Verbandsgemeinden (von 163 auf 129). Das ergänzende Gutachten von 2019 analysierte, inwieweit interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) als Alternative oder Ergänzung zu weiteren Gebiets- und Verwaltungsreformen dienen kann.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Ferner sind die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesregierung und alle Landtagsfraktionen (SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler) betroffen, da sie den Weg zur Umsetzung der Reformvorschläge mitgestalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Kosten der Gutachten, (2) wissenschaftliche Disziplinen und Perspektiven der Gutachter, (3) zentrale Empfehlungen für Kommunal- und Verwaltungsstrukturen, (4) Empfehlungen zur interkommunalen Zusammenarbeit, (5) Plan zur Aktualisierung der Gutachten, (6) Beachtung der Ergebnisse durch die Landesregierung, (7) wissenschaftliche Grundlagen für die geplante Kommission zur öffentlichen Aufgabenwahrnehmung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet mit konkreten Zahlen und Positionen: Das Hauptgutachten kostete 1.394.209,52 Euro, das IKZ-Gutachten 366.695,23 Euro. Die Gutachter kamen aus interdisziplinären Bereichen (Verwaltungswissenschaften, Ökonomie, Soziologie, Rechtswissenschaften). Das IKZ-Gutachten sieht Potenziale für merkliche Effizienzgewinne durch interkommunale Zusammenarbeit, warnt aber, dass IKZ nicht in allen Konstellationen geeignet ist. Die Gutachter kamen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen: Prof. Junkernheinrich und Prof. Ziekow argumentieren, dass Gebietsreformen auf Kreisebene notwendig sind und nicht durch IKZ ersetzt werden können. Prof. Bischoff hingegen empfiehlt, Gebietsreformen auszusetzen und stattdessen die Digitalisierung voranzutreiben. Die Landesregierung plant keine Aktualisierung der Gutachten. Sie folgt dem einvernehmlich beschlossenen Weg, keine weiteren Gebietsänderungen voranzutreiben und interkommunale Zusammenarbeit landesweit auszubauen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/430, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.