❓ Anrufungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, der als zentrale Instanz zur Wahrung der Landesverfassung und der darin verankerten Grundrechte fungiert. Die Abgeordnete Natalie Cramme-Hill möchte detaillierte Informationen darüber erhalten, wie oft und zu welchen Themen das Gericht in den letzten fünf Jahren angerufen wurde. Das Ziel ist es, strukturelle Defizite in der Gesetzgebung frühzeitig zu erkennen und die Grundrechtsbildung gezielt zu stärken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Institutionen: Landtag und Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie der Verfassungsgerichtshof; Betroffene Gruppen: Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte möglicherweise verletzt wurden; Potenzielle Antragsteller: Privatpersonen, Fraktionen, Kommunen und Verbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält sieben konkrete Fragen: (1) Wie oft wurde der Verfassungsgerichtshof in den letzten fünf Jahren angerufen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?; (2) Zu welchen Themen wurde der Gerichtshof angerufen (nach Jahren)?; (3) Wie entwickelten sich die Erledigungszahlen (nach Jahren und Verfahrensart)?; (4) Wer waren die Antragsteller (z.B. Privatpersonen, Fraktionen, Kommunen, Verbände, aufgeschlüsselt nach Jahren)?; (5) Welche Verfahrensarten machten den überwiegenden Anteil der Neueingänge aus?; (6) Wie entwickelte sich die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden (nach Jahren)?; (7) Welche Konsequenzen wurden aus den Entscheidungen für die Landesgesetzgebung gezogen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten Natalie Cramme-Hill. Die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.