❓ Drucksache 19/436
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, wie Aussiedler und Spätaussiedler in verschiedenen offiziellen Landesstatistiken des Landes Rheinland-Pfalz kategorisiert werden. Aussiedler und Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten, deren Familien in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Zentralasien lebten und nach Deutschland eingereist sind. Die Anfrage untersucht systematisch, ob diese Personengruppen und ihre Nachkommen in Schulstatistiken, Integrationsberichten und Arbeitsmarktberichten unter der Kategorie 'Menschen mit Migrationshintergrund' geführt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Aussiedler und Spätaussiedler, ihre in Deutschland geborenen Nachkommen, sowie alle Institutionen und Behörden, die Landesstatistiken führen (Statistisches Landesamt, Schulen, Kultusministerium, Arbeitsagenturen, Jobcenter).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) In welchen Landesstatistiken werden Spätaussiedler unter 'Menschen mit Migrationshintergrund' geführt? (2) Auf welcher rechtlichen oder methodischen Grundlage geschieht dies? (3) Wie werden bereits in Deutschland geborene Nachkommen von Spätaussiedlern in den Statistiken klassifiziert? (4) Auf welcher Grundlage? (5) In welchen Statistiken werden Spätaussiedler ausdrücklich nicht als Menschen mit Migrationshintergrund erfasst, sondern als Deutsche? (6) Auf welcher Grundlage? (7) Gibt es Unterschiede zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern bei der Klassifizierung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Nach der Mikrozensus-Definition haben Personen einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Dies schließt (Spät-)Aussiedler ein. Das Statistische Landesamt nutzt seit dem 7. Zuwanderungs- und Integrationsbericht (seit 2021) das Konzept 'Einwanderungsgeschichte' statt 'Migrationshintergrund', das alle seit 1950 Eingewanderten umfasst. In der amtlichen Schulstatistik wird nach der Kultusministerkonferenz-Definition vorgegangen, die auf drei Kriterien basiert: (1) Keine deutsche Staatsangehörigkeit, (2) Nichtdeutsches Geburtsland, (3) Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie. Die Begriffe 'Aussiedler' und 'Spätaussiedler' werden nicht separat ausgewiesen. Für Arbeitsmarktstatistiken stützt sich die Landesregierung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die seit Mitte 2011 Migrationshintergrund auf Basis freiwilliger Befragungen (gemäß § 281 Abs. 4 SGB III) erhebt.