📄 Langwierige Verfahren und Wettbewerbsdruck im Straßenbau in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Wollenweber und Propp befasst sich mit strukturellen Problemen im Straßenbau Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die langwierigen Verfahren zwischen der Erfassung des Sanierungsbedarfs und der tatsächlichen Auftragsvergabe, die wirtschaftliche Belastung mittelständischer Straßenbauunternehmen durch schwankende Ausschreibungsvolumina und Wettbewerb durch große überregionale Konzerne sowie die Frage, wie zusätzliche Investitionsmittel schneller in konkrete Baumaßnahmen umgesetzt werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) als Auftraggeber; mittelständische Straßenbauunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und Deutschland; Verkehrsteilnehmer, die durch Sanierungsrückstände und Baustellen beeinträchtigt werden; kommunale und regionale Bauunternehmen im Wettbewerb mit großen überregionalen Firmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie lange dauert durchschnittlich der Zeitraum von der Erfassung des Sanierungsbedarfs bis zur Auftragsvergabe (2020-2025)? (2) Welcher Verfahrensschritt verursacht die größten Verzögerungen? (3) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2021 zur Verfahrensbeschleunigung umgesetzt? (4) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Investitionsmittel schneller auszuschreiben? (5) Wie entwickelte sich der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an der Auftragsvergabe (2020-2025)? (6) Welche Maßnahmen schützen KMU im Wettbewerb mit großen Bauunternehmen? (7) Welcher Anteil vergebener Aufträge entfiel auf Unternehmen mit Auslandssitz?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Zu Fragen 1 und 2 teilt sie mit, dass keine Statistik über durchschnittliche Bearbeitungszeiten existiert, da jedes Straßenprojekt individuell unterschiedliche rechtliche, planerische und finanzielle Voraussetzungen erfordert. Zu Frage 3 nennt sie konkrete Maßnahmen: das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz (1. Oktober 2021), das Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes (30. Dezember 2025) mit UVP-Schwellenwert von 7,5 km für straßenbegleitende Radwege, Digitalisierung der Verfahren, Abbau von Schriftformerfordernissen und ein Verwaltungsportal für elektronische Kommunikation. Zu Frage 4 nennt die Landesregierung organisatorische Optimierungen im LBM, Maßnahmenbündelung und längere Abschnittsbildung bei Bauprojekten. Zu Frage 5 teilt sie mit, dass keine Statistik zum Anteil von KMU vorliegt, betont aber, dass die Losvergabe grundsätzlich praktiziert wird und dadurch überwiegend mittelständische Unternehmen zum Zuge kommen. Zu Frage 6 verweist die Landesregierung auf die Regelungen des öffentlichen Auftragswesens und teilt mit, dass keine Anhaltspunkte für Nachteile von KMU vorliegen. Zu Frage 7 gibt es eine konkrete Zahlenangabe: Von Januar 2020 bis 31. Mai 2025 wurden insgesamt 3.146 Ausschreibungen durchgeführt und mit Zuschlag abgeschlossen; nur 6 Zuschläge (0,19 Prozent) gingen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands.