❓ Drucksache 19/438
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit mutmaßlichen Übergriffen von Kindern auf andere Kinder in der Mainzer Kindertageseinrichtung 'Spielkiste', die sich über mehrere Tage hinweg ereignet haben sollen. Mindestens sechs Kinder sind betroffen, zehn Familien haben die Kita daraufhin verlassen. Die Fragesteller werfen Fragen zur Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags nach SGB VIII und zur Effektivität der fachaufsichtlichen Kontrolle von Kindertageseinrichtungen auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum trotz wiederholter Gefährdungsmeldungen keine eigenständige Prüfung durch die Fachaufsicht stattgefunden hat und wie wirksam die bestehenden Schutzkonzepte in der Praxis sind.
👥 Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen sind mindestens sechs Kinder, die Übergriffe erlebt haben, sowie zehn Familien, die ihre Kinder aus der Einrichtung abgemeldet haben. Weitere Betroffene sind das Personal der Kindertageseinrichtung und der Träger. Mittelbar sind auch alle anderen Eltern und Kinder in Kindertageseinrichtungen Rheinland-Pfalz betroffen, sofern dort ähnliche Mängel in der Aufsicht oder den Schutzkonzepten bestehen könnten. Auf Behördenseite sind Jugendamt, Landesjugendamt (LSJV) und das Ministerium für Bildung beteiligt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält sieben Fragen: (1) Wie erklärt die Landesregierung, dass trotz konkreter Gefährdungsmeldungen keine eigenständige fachaufsichtliche Prüfung erfolgte? (2) Wie gedenkt die Landesregierung, die Übergriffe unter Einbindung betroffener Familien zu prüfen? (3) Zu welcher Bewertung sind Jugendamt und Landesjugendamt gelangt? (4) Welche Maßnahmen wurden ergriffen? (5) Unter welchen Bedingungen ist die Rückführung eines übergriffigen Kindes in den regulären Alltag vertretbar? (6) Wie bewertet die Landesregierung eine Rückführung ohne abgestimmten Schutzplan? (7) Wie wird überprüft, ob Schutzkonzepte im Kita-Alltag wirksam sind?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium für Bildung beantwortet die Anfrage wie folgt: Die fachaufsichtliche Überprüfung wurde vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als zuständige Betriebserlaubnisbehörde durchgeführt. Das Ministerium führte darüber hinaus eine Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde durch und kam zu dem Ergebnis, dass das Landesjugendamt ordnungsgemäß vorgegangen ist. Das LSJV ergriff mehrere Maßnahmen: Es forderte die Trägerstellungnahme ein, führte mehrfache Gespräche mit Träger und Jugendamt, beauftragte externe Beratung durch den Kinderschutzbund, veranlasste die Freistellung der Leitung bis zur Klärung der Aufsichtspflichtverletzung, zog die Fachberatung der Stadt Mainz hinzu, überprüfte das Schutzkonzept des Trägers und bot den betroffenen Familien Gesprächsmöglichkeiten an. Ein sexualpädagogisches Konzept und ein Maßnahmenplan wurden gemeinsam erstellt. Die Rückführung eines Kindes mit übergriffigem Verhalten ist nach Ansicht der Regierung eine Einzelfallentscheidung, die Träger und Jugendamt gemeinsam treffen müssen, wobei die Wirksamkeit pädagogischer Interventionen und der Schutz aller Kinder maßgeblich sind. Einzelschutzpläne gibt es der Landesregierung zufolge nicht; erforderliche Maßnahmen umfassen engmaschige Begleitung und externe Fachberatung.