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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Verzögerungen bei der Genehmigung des Gewässerzweckverbandes Ahrweiler

14. Juli 2026Dokument 19/442 · WP 19Rheinland-Pfalz
Jürgen Klein
HochwasserschutzAhrtalGewässerzweckverbandFlutkatastropheRückhaltebecken

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Genehmigung eines Gewässerzweckverbandes für den Landkreis Ahrweiler, der fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal gegründet werden soll. Der Verband soll als Koordinierungsstelle für den überörtlichen Hochwasserschutz fungieren und Maßnahmen der Gewässerentwicklung sowie den Einsatz von Fördermitteln zentral lenken. Besonders wichtig sind vier geplante Hochwasserrückhaltebecken im Oberlauf der Ahr, die nach Expertenmeinung entscheidend für einen wirksamen Hochwasserschutz sind. Die AfD kritisiert, dass der Gewässerzweckverband trotz entsprechender Beschlüsse noch immer nicht durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind der Landkreis Ahrweiler und die beteiligten Kommunen im Ahrtal. Die Bürger dieser Region sind auf den Hochwasserschutz angewiesen. Beteiligt sind auch Kreistag, Stadträte, Verbandsgemeinderäte als Entscheidungsgremien sowie die Landesregierung und ihre Behörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage richtet sieben Fragen an die Landesregierung: (1) konkrete Gründe für die fehlende Genehmigung, (2) einzelne Beanstandungen oder Änderungsforderungen der Aufsichtsbehörde mit Zeitangaben, (3) zeitlicher Rahmen für Genehmigung und Arbeitsbeginn des Verbandes, (4) Auswirkungen auf Planung und Beantragung von Fördermitteln, (5) finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung für Verband und Rückhaltebecken, (6) prioritäre Maßnahmen nach Gründung, (7) konkrete Schritte seit Oktober 2025 zur Beschleunigung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet: Der Entwurf der Verbandsordnung befindet sich noch in Bearbeitung und Abstimmung. Da kein final abgestimmter Entwurf vorliegt, steht eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde noch nicht aus. Ein Förderantrag wurde am 9. Oktober 2025 mit einer Anschubfinanzierung von 200.000 Euro über 3 Jahre bewilligt. Das Land hat zugesichert, die Kommunen bei der Finanzierung von Raumordnungsverfahren für die drei geplanten Hochwasserrückhaltebecken zu unterstützen. Entscheidungen über prioritäre Maßnahmen sollen bei den Gremien des Verbandes liegen. Seit Oktober 2025 liegen diese Prozesse außerhalb des Wirkbereichs der Landesregierung, da es um einen freiwilligen kommunalen Zusammenschluss geht.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/442, Wahlperiode 19, eingereicht 14. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.