❓ Munitionsbelastete Flächen in Rheinland-Pfalz und Gefahren bei Waldbränden
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Gefährdung durch Kampfmittelbelastung in rheinland-pfälzischen Waldgebieten. Über 80 Jahre nach Kriegsende befinden sich noch zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Munition im Boden. Besonders kritisch ist die Situation bei Waldbränden, da Feuer erhebliche Gefahren für Einsatzkräfte und Bevölkerung durch Explosionen, Splitterwirkung oder Freilegung von Kampfmitteln darstellen kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden bei ihren Einsätzen, die Forstverwaltung bei Waldbewirtschaftung und Wiederaufforstung, die Bevölkerung in Regionen mit Waldbrandrisiko, sowie Wald- und Naturschutzgebiete (Nationalpark, Naturpark, Naturschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet, Biosphärenreservat, geschützte Biotope) in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fordert detaillierte Informationen zu: (1) Erfassung kampfmittelbelasteter oder verdächtiger Flächen aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften und Belastungsart; (2) diese Flächen in Wald- und Schutzgebieten; (3) Flächen in Waldbrandrisiko-Gebieten oder mit Waldbrandvorkommen seit 2015; (4) bestehende Einsatz-, Schutz- und Warnkonzepte; (5) Maßnahmen zur systematischen Erfassung, Kennzeichnung und Räumung; (6) Regionen mit beeinträchtigter Waldbewirtschaftung; (7) Verwendung von Holz aus gefällten Bäumen auf betroffenen Flächen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Keine systematische flächendeckende Dokumentation existiert; seit 2024 sind jedoch im Portal für Brand- und Katastrophenschutz (BKS-Portal) eine mittlere zweistellige Anzahl Flächen mit signifikant erhöhter Wahrscheinlichkeit für Kampfmittelaltlasten verzeichnet (nicht für Öffentlichkeit bestimmt aus Sicherheitsgründen). Keine gesonderte statistische Erfassung von Waldbränden in Verdachtsflächen vorhanden. Die Gefahren sind in der Feuerwehr-Fachwelt bekannt; das Kompendium Waldbrandschutz weist darauf hin; Hauptschutzmaßnahme sind Sicherheitsabstände. Seit 2024 haben Landkreise und kreisfreie Städte Zugriff auf BKS-Portal-Daten; Überarbeitung des Rahmen-Alarm- und Einsatzplans geplant. Für Forstwirtschaft gelten keine Sonderregelungen; bei Gefährdung werden Fachstellen eingebunden. Gefällte Bäume werden wie übliches Holz vermarktet; beim Rotenfels-Brand (Juni 2026) wurden Bäume aus Brandschutzstreifen dem Holzmarkt zugeführt.