❓ Drucksache 19/448
📋 Worum geht es?
In Rheinland-Pfalz existieren zahlreiche gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, die flexibles Wohnen mit selbstbestimmtem und generationenübergreifendem Leben verbinden. Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen dient seit zehn Jahren als Anlaufstelle für Fragen rund um gemeinschaftliches Wohnen. Das Land unterstützt solche Projekte durch verschiedene Förderprogramme wie Anschub- und Projektförderungen sowie durch Darlehen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, die Praxis dieser Förderungen transparent zu machen und deren bisherige Inanspruchnahme zu dokumentieren.
👥 Wer ist betroffen?
Gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaftsinitiativen in Rheinland-Pfalz; Bürger und Initiativen, die alternative Wohnformen entwickeln und realisieren möchten; Quartiersprojekte; Generationenübergreifende Wohngemeinschaften
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt der Landesregierung folgende Fragen: (1) Wie viele Wohnprojekte haben seit 2021 die Beratung durch die Landesberatungsstelle Neues Wohnen in Anspruch genommen? (2) Welche Förderprogramme stehen für neu entstehende gemeinschaftliche Wohnprojekte bereit? (3) Welche Förderprogramme unterstützen bereits bestehende Projekte beim Aus- und Umbau oder bei der Sanierung? (4) Welche Projekte wurden seit 2021 durch Anschubförderung gefördert (mit Jahresangabe und Förderungshöhe)? (5) Welche Projekte wurden durch das Programm 'GEMEINSAM BESSER – BESSER GEMEINSAM' gefördert (mit Jahresangabe und Förderungshöhe)? (6) Wie viele Darlehen für Genossenschaftsanteile wurden seit 2021 in welcher Höhe durch die ISB vergeben (jährlich aufgeschlüsselt)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Abgeordnete fordert konkrete Zahlen und Daten zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen sowie detaillierte Aufschlüsselungen nach Jahren und Förderungshöhen.