❓ Wohngeldbezug in Rheinland-Pfalz und Haltung zu möglichen Änderungen des Wohngeldrechts
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Wohngeldbezug in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 31. Dezember 2025. Hintergrund sind Diskussionen auf Bundesebene über mögliche Änderungen des Wohngeldrechts, zu denen sich Bundesbauministerin Verena Hubertz und der Landesminister für Bauen und Wohnen, Sven Teuber, bereits öffentlich geäußert haben. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, konkrete Daten zum Wohngeldbezug zu erfragen und die Position der Landesregierung zu geplanten Reformplänen zu erkundigen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind alle Haushalte in Rheinland-Pfalz, die Wohngeld beziehen, insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Haushalte mit minderjährigen Kindern und Alleinerziehenden-Haushalte. Die Anfrage richtet sich auf alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt folgende sieben Fragen: (1) Anzahl der Haushalte mit Wohngeldbezug zum 31.12.2025; (2) Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte; (3) Anzahl der Haushalte mit minderjährigen Kindern mit Wohngeldbezug; (4) Anzahl der Alleinerziehenden-Haushalte mit Wohngeldbezug; (5) Geografische Verteilung dieser Haushalte; (6) Beurteilung der auf Bundesebene diskutierten Änderungen des Wohngeldrechts; (7) Beabsichtigte Positionierung der Landesregierung im Bundesrat gegen Leistungseinschränkungen beim Wohngeld.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Abgeordneten Claudia von Bohr. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage verweist auf öffentliche Äußerungen der Bundesbauministerin Verena Hubertz und des Landesministers Sven Teuber zur Bedeutung des Wohngeldes für Menschen mit geringem Einkommen.