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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/453

16. Juli 2026Dokument 19/453 · WP 19Rheinland-Pfalz
Joachim Paul, Jürgen Wiedenhöfer
IslamismusExtremismusMoscheenKoblenzVerfassungsschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit islamischen Einrichtungen und Gebetsräumen in Koblenz, die laut einer Antwort der Stadt Baugenehmigungen erhalten haben. Die Fragesteller behaupten, dass sich dort Personen aus der islamistischen Szene treffen und regelmäßig verkehren sollen, und dass vollverschleierte Frauen im Nikab dort beobachtet werden. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die religiöse Ausrichtung der betreibenden Vereine und mögliche extremistische Verbindungen zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Muslimische Gemeinschaften in Koblenz, insbesondere die Trägervereine der genannten Einrichtungen (IKZK, Aqsa Moschee, Tahir Moschee, Essenz, Gebetshäuser), die Stadt Koblenz und ihre Behörden, sowie Bürger der Stadt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen sieben konkrete Fragen: (1) Informationen über die religiöse Ausrichtung der Trägervereine, (2) ob vollverschleierte Frauen ein Hinweis auf islamistische Ausrichtung sind, (3) ob es Hinweise auf Treffen von Islamisten gibt, (4) welche Möglichkeiten die Stadt zur Gegenwehr hat, (5) ob die Stadt das Innenministerium kontaktiert hat, (6) wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis, (7) ob es Beratungsstellen oder Handreichungen des Landes für Städte und Gemeinden gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet differenziert: Bei einigen Vereinen (z.B. albanische Gemeinschaft, pakistanisches Moscheeverein) liegen keine Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor. Allerdings wird bekannt gemacht, dass beim Gebetsraum Im Kimmelberg 2 Bezüge zum Islamismus bestehen, da der Imam Mohamed Najjar ein pressebekannter extremistischer Prediger und Influencer des politischen Salafismus ist. Beim Islamischen Kulturzentrum Koblenz (IKZK) und einer weiteren Einrichtung liegen Hinweise zu einzelnen Personen mit Bezügen zu extremistischen Strukturen vor. Die Regierung verweist auf ihre rechtlichen Instrumente: Baubehörden prüfen religionsneutral nach Baurecht, der Verfassungsschutz kann extremistische Bestrebungen beobachten, und Vereinsstrukturen können geprüft und verboten werden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/453, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.