❓ Sexualpädagogische Erziehung in Kindertagesstätten
📋 Worum geht es?
Diese Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Claudia von Bohr und Joachim Paul befasst sich mit der Rolle von Sexualpädagogik in Kindertagesstätten Rheinland-Pfalz. Anlass der Anfrage sind Meldungen von Kindertagesstätten-Mitarbeitern, dass sexualpädagogische Erziehung einen immer größeren Stellenwert in den Einrichtungen erhält und dass Träger verpflichtet sind, entsprechende Sexualerziehungskonzepte umzusetzen. Die Fragesteller möchten verstehen, wie die Landesregierung diese Entwicklung bewertet, welche Richtlinien es gibt, und ob es kritische Aspekte beim Einsatz bestimmter Materialien gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (kommunale, kirchliche und freie Träger), pädagogische Fachkräfte und Erzieher, Kinder im Vorschulalter sowie deren Eltern und Familien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Welchen Stellenwert hat Sexualpädagogik für die Landesregierung im Vergleich zu anderen Schwerpunkten? (2) Gibt es landesweit einheitliche Richtlinien für Sexualerziehungskonzepte? (3) Werden Arbeitsmaterialien vom Land vorgegeben oder entscheidet der Träger? (4) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Einsatz von Materialien, die Sexualpraktiken beschreiben? (5) Wie bewertet die Landesregierung die Ansicht, dass solche Materialien nicht schützen, sondern Schamgrenzen senken? (6) Wo zieht die Landesregierung die Grenze zwischen Pädagogik und Kindeswohlgefährdung? (7) Unterstützt die Landesregierung queere Familien- und Lebensmodelle in Sexualpädagogik?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium für Bildung antwortet im Namen der Landesregierung wie folgt: Sexualerziehung begleitet Kinder altersgerecht in ihrer Entwicklung und trägt zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, da selbstbewusster Umgang mit dem eigenen Körper Kindern hilft, Übergriffe zu identifizieren. Sexualerziehung ist zentraler Bestandteil der "Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz", erarbeitet unter breiter Beteiligung von Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elternvertretern. Der Schwerpunkt "Körper – Gesundheit – Sexualität" und "Geschlechtssensible Pädagogik" sind verankert. Die Auswahl von Materialien obliegt dem Träger gemäß § 5 Abs. 3 des Kindertagesstätten-Gesetzes. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Materialien vor, die Sexualpraktiken beschreiben. Es wird davon ausgegangen, dass konzipierte Materialien Kinder stärken und vor Missbrauch schützen. Die Landesregierung sieht Sexualerziehung nicht als Grenze zu Kindeswohlgefährdung – sie beugt ihr vor. Zu queeren Lebensmodellen: Die Landesregierung unterstützt dies nicht aktiv als eigenständiges Ziel der Sexualpädagogik; Erziehung zur Akzeptanz von Vielfalt ist jedoch ein wichtiger allgemeiner Auftrag frühkindlicher Bildungseinrichtungen.