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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/461

10. August 2026Dokument 19/461 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer, Dr. Lea Heidbreder, Josef Winkler
Universitätsmedizin MainzBaumasterplanungZwei-Standort-LösungInvestitionsvorhabenPlanungskosten

📋 Worum geht es?

Die Universitätsmedizin Mainz steht vor einer großen baulichen und infrastrukturellen Modernisierung, eines der größten Investitionsvorhaben Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren. Ein 2022 vorgestellter Bau-Masterplan sah eine Modernisierung am bestehenden Standort vor, mit Baubeginn 2026. Im August 2025 präsentierte das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eine Alternative mit Zwei-Standort-Lösung. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD unterstützt diese Zwei-Standort-Variante.

👥 Wer ist betroffen?

Die Universitätsmedizin Mainz und ihre Patienten, das Land Rheinland-Pfalz als Financier, die Stadt Mainz mit möglichen neuen urbanen Entwicklungsflächen, sowie Mitarbeiter der Universitätsmedizin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Grünen-Abgeordneten stellen 7 Fragen: (1) Aktueller Planungsstand und Entscheidung zwischen Ein- oder Zwei-Standort-Lösung, (2) Bisherige Planungskosten, (3) Vergebene Planungs-, Beratungs- oder Gutachteraufträge, (4) Begründungen für und gegen beide Konzepte, (5) Aufschlüsselung der Kosten nach Einzelmaßnahmen, (6) Wert der städtischen Entwicklungsflächen bei Zwei-Standort-Lösung, (7) Frage, ob Einnahmen aus Flächenverkäufen in die Kostenermittlung eingeflossen sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Grünen-Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es werden 7 detaillierte Fragen zu Planungsstand, Kostenentwicklung, vergebenen Aufträgen und der finanziellen Bewertung beider Lösungsvarianten gestellt, aber keine Antworten darin enthalten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/461, Wahlperiode 19, eingereicht 10. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.