📄 Reaktivierung von Bahnstrecken: Hunsrückquerbahn und Aartalbahn
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr) auf die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Propp vom 20. Juli 2026. Die Anfrage betrifft den Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen für zwei mögliche Bahnstrecken-Reaktivierungen: die Hunsrückquerbahn und die Aartalbahn, die als Teil eines größeren Prüfprozesses für zwölf potenzielle Reaktivierungsstrecken evaluiert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Potenzielle Bahnfahrerinnen und -fahrer in den betroffenen Regionen Hunsrück und Aartal, die Deutsche Bahn AG als Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, Landesregierung Rheinland-Pfalz, und gegebenenfalls angrenzende Bundesländer bei grenzübergreifenden Streckenverläufen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sechs konkrete Fragen: Welche Zwischen- oder Ergebnisse liegen zu den Nutzen-Kosten-Untersuchungen jeweils vor? Warum verzögern sich diese Untersuchungen? Wann werden die Ergebnisse voraussichtlich veröffentlicht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Hunsrückquerbahn: Es liegen bisher keine verwertbaren Zwischenergebnisse vor. Die Untersuchung ist abhängig vom Zustand der Strecke und wird durch wiederholte Verzögerungen und Umfangsänderungen der Sanierungsarbeiten der Deutschen Bahn blockiert. Eine belastbare Grundlage fehlt daher. Die Finalisierung ist erst nach Abschluss dieser Sanierungsarbeiten möglich, danach erfolgt die Veröffentlichung. Aartalbahn: Intern liegen bereits erste Zwischenergebnisse vor, die derzeit geprüft und finalisiert werden. Der länderübergreifende Streckenverlauf erfordert umfangreiche Abstimmungen zwischen den beteiligten Akteuren, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Auch hier erfolgt die Veröffentlichung nach Finalisierung.