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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Waldrodungen und Waldumwandlungen für Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz

23. Juli 2026Dokument 19/466 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Bernhard Cürten, Jürgen Klein
WindenergieanlagenWaldrodungenFlächenumwandlungWiederaufforstungForstliche Ausgleichsmaßnahmen

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Folgen des Windkraftausbaus auf Waldflächen in Rheinland-Pfalz. Nach einer Studie der Fachagentur Wind und Solar befanden sich Ende 2025 bereits 532 Windenergieanlagen auf rheinland-pfälzischen Waldflächen. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass jede neue Anlage zu empfindlichen Eingriffen in Waldbestände führt und Rodungen, Waldumwandlungen sowie Kompensationsmaßnahmen erfordert.

👥 Wer ist betroffen?

Waldbestände und Naturräume in Rheinland-Pfalz; Flora und Fauna in betroffenen Waldbereichen; Waldbesitzer und Forstbetriebe; Kommunen und Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen zur Dokumentation und Bilanzierung: (1) Flächenumfang der Rodungen und Waldumwandlungen pro Jahr seit 2021, aufgeschlüsselt nach Kommunen; (2) Unterscheidung zwischen regulären Waldbeständen und Kalamitätsflächen; (3) Auflistung der betroffenen Baumarten; (4) Verteilung nach Altersklassen der Waldbestände; (5) Ursprünglich geplante Bestockungsziele vor der Windkraftnutzung; (6) Tatsächlich durchgeführte Wiederaufforstungs- und Waldersatzmaßnahmen seit 2021; (7) Größe der ausstehenden Wiederaufforstungs- oder Kompensationsflächen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet teilweise: Pro Windkraftanlage werden durchschnittlich 0,52 ha dauerhaft (für Betriebszeit von 20–25 Jahren) und 0,56 ha temporär (während Bauphase) benötigt – insgesamt etwa 1 ha pro Anlage. Für 2021–2025 liegen folgende Daten vor: 2025: 13 Anlagen (6,76 ha Rückbau, 7,28 ha Errichtung); 2024: 11 Anlagen (5,72 ha, 6,16 ha); 2023: 17 Anlagen (8,84 ha, 9,52 ha); 2022: 4 Anlagen (2,08 ha, 2,24 ha); 2021: 8 Anlagen (4,16 ha, 4,48 ha). Nach Landeswaldgesetz gelten auch Kalamitätsflächen als Wald; eine Differenzierung ist nicht möglich. Die Landesregierung erklärt, dass Daten zu Fragen 3–7 nicht systematisch erfasst werden. Sie argumentiert, die Erhebung aus allen Forstämtern (durchschnittlich 20 Minuten pro Genehmigung, plus 15 Minuten für Archivakten) wäre unverhältnismäßig aufwendig und würde die Funktionsfähigkeit der Behörden beeinträchtigen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/466, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.