❓ Drucksache 19/468
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Auswirkungen der Sexualstrafrechtsreform vom November 2016 in Rheinland-Pfalz. Mit der Reform sollte der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch das Prinzip 'Nein heißt Nein' gestärkt werden. Die Fragesteller möchten wissen, wie sich Anzeigen, Tatverdächtige, Verurteilungen und Verfahrensdauern bei Sexualstraftaten nach § 177 StGB entwickelt haben. Grund für die Anfrage ist, dass Betroffene und Fachberatungsstellen auch Jahre nach der Reform von erheblichen Hürden im Ermittlungs- und Strafverfahren berichten.
👥 Wer ist betroffen?
Opfer von Sexualstraftaten, Beschuldigte und Verurteilte in Sexualstrafverfahren, Justizeinrichtungen in Rheinland-Pfalz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei), Fachberatungsstellen und deren Klienten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Anzahl der Anzeigen nach § 177 StGB von 2021-2026 nach Jahr und Absätzen; (2) Entwicklung der strafmündigen Tatverdächtigen; (3) Anzahl der Verfahrenseinstellungen; (4) Anzahl und Art der Freiheitsstrafen (mit/ohne Bewährung); (5) Anzahl der Freisprüche; (6) durchschnittliche Verfahrensdauer von Anzeige bis Verfahrensabschluss; (7) Häufigkeit psychosozialer Prozessbegleitung von 2023-2026.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Strafverfolgungsstatistik mit umfangreichen Tabellen: Zu Fragen 1-2 (Anzeigen und Tatverdächtige): Die Daten zeigen eine steigende Tendenz von 2021 bis 2025. Bei Vergewaltigungen (§ 177 Abs. 6-8 StGB) stiegen die Fälle von 496 (2021) auf 685 (2025), für das 1. Halbjahr 2026 werden 305 Fälle verzeichnet. Bei sexueller Nötigung und Übergriff (§ 177 Abs. 1, 2, 4, 5, 9 StGB) von 260 (2021) auf 244 (2025) mit 111 Fällen im 1. HJ 2026. Tatverdächtige zeigen ähnliche Tendenzen. Zu Fragen 3-5 (Verfahrenseinstellungen, Freiheitsstrafen, Freisprüche): Die Landesregierung legt Tabellen mit Verurteilungen vor, getrennt nach verschiedenen Absätzen des § 177 StGB für 2021-2024. Beispiel § 177 Abs. 6 Nr. 1 (Vergewaltigung): 2024 gab es 86 Abgeurteilte, davon 55 Verurteilte mit 37 Freiheitsstrafen (18 mit Bewährung). Die Daten für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor. Das Dokument weist darauf hin, dass eine Aufschlüsselung nach Absätzen des § 177 StGB bei der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich ist. Zu Fragen 6-7: Das Dokument weist auf Daten-Lücken hin. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst nur den Ausgang gerichtlicher Verfahren, nicht die durchgehende Verfahrensdauer von Anzeige bis Abschluss. Separat ausweisbares Zahlenmaterial zu psychosozialer Prozessbegleitung liegt für spezifische Delikte nach § 177 StGB in der Staatsanwaltschaftsstatistik nicht vor.