❓ Drucksache 19/469
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Bilanz der Sexualstrafrechtsreform vom 10. November 2016 in Rheinland-Pfalz. Mit der Reform sollte der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch den Grundsatz 'Nein heißt Nein' gestärkt und Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Allerdings berichten Betroffene und Fachberatungsstellen auch Jahre nach der Reform von erheblichen Hürden im Ermittlungs- und Strafverfahren. Das Dokument enthält die Anfrage der Grünen und die Antwort des Ministeriums der Justiz mit statistischen Daten zu Sexualdelikten nach § 177 StGB (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene von sexuellen Straftaten, Opferhilfeeinrichtungen und Fachberatungsstellen; Polizei und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz; Gerichte und Justiz des Bundeslandes; Öffentlichkeit und Rechtspolitik.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Grünen stellen sieben konkrete Fragen an die Regierung: (1) Anzahl der Anzeigen nach § 177 StGB 2015-2020; (2) Entwicklung der Tatverdächtigen; (3) Verfahrenseinstellungen; (4) Verhängte Freiheitsstrafen (mit/ohne Bewährung); (5) Freisprüche; (6) Durchschnittliche Verfahrensdauer (von Anzeige bis Verfahrensende); (7) Beigeordnete psychosoziale Prozessbegleitungen 2017-2022. Alle Anfragen fordern Aufschlüsselung nach Jahren und Straftatbeständen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium liefert Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS): 2020: 475 Vergewaltigungsfälle, 222 sexuelle Übergriffe/Nötigungen; 2019: 518 bzw. 297 Fälle; 2018: 474 bzw. 312 Fälle. Bei Tatverdächtigen: 2020: 430 bei Vergewaltigung, 185 bei Übergriffen/Nötigungen; 2019: 468 bzw. 253; 2018: 416 bzw. 266. Das Ministerium weist darauf hin, dass eine Aufschlüsselung nach einzelnen Absätzen des § 177 StGB wegen der PKS-Erfassungssystematik nicht möglich ist. Vor und nach 2016/2017 sind Daten nicht direkt vergleichbar, da die Strafbarkeit erweitert wurde. Das Dokument antwortet teilweise auf die Anfragen; Abschnitte zu Verfahrenseinstellungen, Freiheitsstrafen und Freisprüchen brechen ab.