❓ Drucksache 19/474
📋 Worum geht es?
Am 27. Juni 2026 fand in Bingen der Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) statt. Die Veranstaltung wurde durch einen umfangreichen Polizeieinsatz begleitet, da antifaschistische Organisationen und Studenteninitiativen Blockadeaufrufe zu ihrer Verhinderung veröffentlicht hatten. Organisationen wie das Offene Antifaschistische Treffen (OAT) Trier und Mainz sowie "Studis gegen rechts" hatten in Universitätsräumen Veranstaltungen abgehalten, um Strategien zur Verhinderung des Parteitages zu planen. Die AfD-Fraktion wendet sich mit dieser Anfrage an die Landesregierung, um deren Bewertung dieser Blockadeaufrufe und Protestaktivitäten zu erfragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die AfD und ihre Veranstaltungen, antifaschistische Organisationen und Studenteninitiativen, die Polizei (durch Mehrbelastung und Einsatzkosten), öffentliche Einrichtungen wie die Universität Trier und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, sowie die Allgemeinheit in Bezug auf Versammlungsfreiheit und öffentliche Ordnung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet vier Fragen an die Landesregierung: (1) Wie bewertet die Regierung Aufrufe zur Blockade und Verhinderung von Parteitagen rechtlich und politisch? (2) Stellt das Aufrufen zu und die Teilnahme an Versammlungen, deren Ziel die Verhinderung von Parteitagen ist, verfassungsfeindliches Verhalten dar? (3) Stellen konkrete Veranstaltungen, die Vorgehensweisen zur Verhinderung von Parteitagen vorbereiten, verfassungsfeindliches Verhalten dar? (4) Stellt die Teilnahme an und Organisation von Versammlungen mit extremistischen Akteuren, bei gemeinsamen Blockadezielen ohne organisatorische Distanzierung, verfassungsfeindliches Verhalten dar?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die AfD-Fragesteller beziehen sich auf konkrete Ereignisse, darunter auch auf das Bündnis "widersetzen", das zuvor beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt aktiv gewesen sein soll. Die Anfrage zielt darauf ab, dass die Landesregierung Blockadeaufrufe und Protestaktionen gegen AfD-Veranstaltungen als potentiell verfassungsfeindlich einstuft.