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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Anrufungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

3. August 2026Dokument 19/477 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill
VerfassungsgerichtshofVerfassungsbeschwerdenErfolgsquoteRechtsschutz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Natalie Cramme-Hill befasst sich mit den Anrufungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren. Der Verfassungsgerichtshof ist die zentrale Instanz zum Schutz der Landesverfassung und der darin verankerten Grundrechte. Die Abgeordnete versucht durch eine detaillierte Datenabfrage strukturelle Defizite in der Gesetzgebung frühzeitig zu erkennen und die Grundrechtsbildung gezielt zu stärken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Akteure sind Privatpersonen und Bürger (als Hauptgruppe der Beschwerdeführer), Unternehmen, Kommunen, Landtagsfraktionen, Abgeordnete, politische Parteien, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz als Institution, und die Landesregierung als Gesetzgeber sowie alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden, die an die Entscheidungen gebunden sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Sieben Fragen wurden gestellt: (1) Häufigkeit der Anrufungen nach Jahren; (2) Themen der Anrufungen nach Jahren; (3) Entwicklung der Erledigungszahlen nach Jahren und Verfahrensart; (4) Identität der Antragsteller (Privatpersonen, Fraktionen, Kommunen, Verbände, etc.); (5) dominierende Verfahrensarten; (6) Entwicklung der Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden; (7) Konsequenzen aus den Entscheidungen für die Landesgesetzgebung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antwort des Ministeriums der Justiz und Verbraucherschutz mit folgenden Erkenntnissen: Von 2021-2025 wurden durchschnittlich etwa 50 Verfahren pro Jahr eingeleitet, mit einem Tiefstand 2023 (21 Eingänge) und einem Peak 2022 (74 Eingänge). Verfassungsbeschwerden dominieren deutlich die Verfahren. Die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden ist niedrig: 2021 (4,5%), 2022 (2,7%), 2023 (0%), 2024 (3,3%), 2025 (0%). Die Mehrheit der Antragsteller sind Privatpersonen/Bürger (65-71 pro Jahr 2021-2022; 19-35 ab 2023), gefolgt von vereinzelten Unternehmungen, Kommunen und Fraktionen. Zu den Themen der Anrufungen hält der Verfassungsgerichtshof keine Daten vor. Die Regierung betont, dass der Verfassungsgerichtshof unabhängig ist und ihre Entscheidungen bindend für alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden sind.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/477, Wahlperiode 19, eingereicht 3. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.