❓ Drucksache 19/479
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Pia Schellhammer zur Bekämpfung von Steuerkriminalität in Rheinland-Pfalz. Sie hinterfragt die Maßnahmen der Landesregierung der vergangenen zehn Jahre, die personelle und technische Ausstattung der Finanzbehörden sowie die geplante Umsetzung neuer Bundesmaßnahmen gegen Steuerkriminalität.
👥 Wer ist betroffen?
Finanzamt und Steuerfahndung Rheinland-Pfalz; Mitarbeitende in Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Betriebsprüfung; Landesregierung Rheinland-Pfalz; Bürger und Unternehmen (indirekt durch Vertrauen in Steuergerechtigkeit).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Organisatorische und technische Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in den letzten zehn Jahren; (2) Entwicklung der Personalausstattung in Fahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung; (3) Bewertung der neuen Bundesmaßnahmen; (4) Welche Bundesmaßnahmen müssen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden; (5) Zeitplan und zusätzlicher Ressourcenbedarf; (6) Schätzung der jährlichen Steuerausfälle; (7) Bereiche mit vorrangigem Handlungsbedarf.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Zu den Maßnahmen (Frage 1) wurden Fachinformatiker eingestellt, gemeinsame Ermittlungsgruppen mit anderen Behörden eingerichtet, ein Verbindungsbüro beim Landeskriminalamt erweitert und Ansprechpartnermodelle für Spezialthemen (Schwarzarbeit, Geldwäsche, Kryptowährung, etc.) geschaffen. Zur Personalentwicklung (Frage 2) zeigen die Vollzeitäquivalente einen rückläufigen Trend: Fahndungsprüfer von 142,83 (2016) auf 135,55 (2025); Sachbearbeiter Strafsachen/Bußgeld von 48,86 auf 44,21; Betriebsprüfer von 553,32 auf 536,24. Die Landesregierung begrüßt die Bundesmaßnahmen (Frage 3), wartet aber auf konkrete Umsetzungsvorgaben, bevor sie weitere Schritte plant (Frage 4). Ein Zeitplan und Ressourcenplanung (Frage 5) sind derzeit nicht vorhanden. Zu Frage 6 erklärt die Landesregierung: "Der Landesregierung liegen keine belastbaren Zahlen für eine Schätzung der Steuerausfälle für das Land Rheinland-Pfalz vor." Handlungsbedarf (Frage 7) erfordere fortlaufende Überprüfung, da Kriminalitätsmuster ständigem Wandel unterliegen.