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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/48

2. Juni 2026Dokument 19/48 · WP 19Rheinland-Pfalz
Fabian Ehmann
KlimaschutzmaßnahmenregisterLandesklimaschutzgesetzKlimazieleTransparenzUmsetzungsmonitoring

📋 Worum geht es?

Das Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht das Klimaschutzmaßnahmenregister als zentrales Instrument vor, um Klimaschutzmaßnahmen des Landes transparent zu erfassen, ressortübergreifend zu steuern und ihre Wirksamkeit bei der Erreichung der Klimaziele zu bewerten. Das Register ist essentiell für die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Klimaziele. Nach dem Gesetz ist spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten eine Veröffentlichung mit besonders wirksamen Maßnahmen und deren Umsetzungsstand erforderlich.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Rheinland-Pfalz, alle Ressorts und Ministerien, Bürgerinnen und Bürger als Nutzer der Informationen und Adressaten der Klimapolitik, Umwelt- und Klimaschutzorganisationen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet sechs konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Arbeitsschritte wurden zur Erarbeitung und Veröffentlichung des Registers unternommen? (2) Welche Maßnahmen sichern die Einhaltung der gesetzlichen Veröffentlichungsfrist? (3) Welche Ressorts haben Maßnahmen gemeldet und welche Sektoren haben noch Lücken? (4) Nach welchen fachlichen Kriterien entscheidet die Regierung über Aufnahme, Beibehaltung oder Herausnahme von Maßnahmen? (5) Wie wird das Register veröffentlicht (öffentlicher Zugang, Nachvollziehbarkeit, regelmäßige Aktualisierung)? (6) Wie wird sichergestellt, dass nicht nur geplante, sondern auch neue oder nachgesteuerte Maßnahmen zur Zielerreichung sichtbar werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/48, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.