❓ Drucksache 19/480
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Situation unbewirtschafteter Rastplätze an rheinland-pfälzischen Landesstraßen. Hintergrund ist ein bundesweites Problem: Der ADAC hat getestet, dass viele Rastplätze an Bundesautobahnen große Mängel aufweisen, wie fehlende Parkplätze, mangelnde Beleuchtung, defekte Toiletten, fehlenden Lärmschutz und Frischwasserversorgung. Lkw-Fahrer berichten zudem über Vandalismus, Diebstähle und illegale Ablagerungen von Schrott auf Rastplätzen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Situation auf den Landesstraßen in Rheinland-Pfalz zu durchleuchten, wo der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig ist.
👥 Wer ist betroffen?
Lkw-Fahrer (bundesweit fehlen Tausende; in Rheinland-Pfalz etwa 1.500 Stellplätze zu wenig), Unternehmen des Transportgewerbes, Reisende und Verkehrsteilnehmer, Kommunen und Regionen mit Landesstraßen in Rheinland-Pfalz, Straßenmeistereien und Landesbetrieb Mobilität
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Wie viele unbewirtschaftete Rastplätze gibt es auf Landesstraßen? (2) In welchen Abständen werden sie kontrolliert? (3) Wie viele sind in mangelhaftem Zustand? (4) Welche Maßnahmen zur Verbesserung wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt? (5) Welche privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Initiativen für Neubauten/Erweiterungen sind der Landesregierung bekannt? (6) Welche dieser Initiativen wurden umgesetzt? (7) Welche Neubauten oder Erweiterungen sind für die Zukunft geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die vollständige Antwort der Landesregierung (Ministerium des Innern vom 12.08.2026): (1) Es gibt 220 unbewirtschaftete Rastanlagen auf Landesstraßen in Rheinland-Pfalz. (2) Rastanlagen werden im Rahmen regelmäßiger Streckenkontrollen durch die Streckenwarte der Straßenmeistereien überwacht; Landesstraßen werden in der Regel einmal innerhalb von 14 Tagen kontrolliert. (3) Nach Aussage des LBM sind größere strukturelle Defizite derzeit nicht bekannt; kleinere Mängel werden im Rahmen der Unterhaltung zeitnah beseitigt. (4) In den letzten 5 Jahren wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die den in Frage 3 genannten Kriterien entsprechen. (5) Dem LBM sind keine privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Initiativen für Neubauten oder Erweiterungen bekannt. (6) Entfällt. (7) Derzeit sind keine Vorhaben an Landesstraßen vorgesehen.