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Rheinland-PfalzAntragCDUSPDBündnis 90/Die Grünen

📝 Fortbestand des Anpassungsverfahrens nach dem Abgeordnetengesetz

13. August 2026Dokument 19/491 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dennis Junk, Florian Maier, Pia Schellhammer
AbgeordnetengesetzAnpassungsverfahrenDiätenAbgeordnete

📋 Worum geht es?

Dies ist ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Fortbestandsfeststellung des Anpassungsverfahrens nach § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (vom 21. Juli 1978, zuletzt geändert 9. Juli 2025). Das Anpassungsverfahren regelt die automatische Anpassung der Entschädigungen und Bezüge der Abgeordneten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz und die finanzielle Ausstattung ihrer Entschädigungen und Diäten sowie der Landtagsfraktionen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag fordert, dass das Anpassungsverfahren nach § 5 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für die 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz wirksam bleibt und weiterhin gültig ist.

🔎 Konkrete Inhalte

Die drei Fraktionen beantragen gemeinsam, dass das Anpassungsverfahren nach § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Juli 1978 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2025) für die 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz weiterhin wirksam bleibt. Das Dokument enthält den Beschlussentwurf; die Abstimmung steht noch aus.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/491, Wahlperiode 19, eingereicht 13. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.