📝 Fortbestand des Anpassungsverfahrens nach dem Abgeordnetengesetz
📋 Worum geht es?
Dies ist ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Fortbestandsfeststellung des Anpassungsverfahrens nach § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (vom 21. Juli 1978, zuletzt geändert 9. Juli 2025). Das Anpassungsverfahren regelt die automatische Anpassung der Entschädigungen und Bezüge der Abgeordneten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz und die finanzielle Ausstattung ihrer Entschädigungen und Diäten sowie der Landtagsfraktionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert, dass das Anpassungsverfahren nach § 5 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für die 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz wirksam bleibt und weiterhin gültig ist.
🔎 Konkrete Inhalte
Die drei Fraktionen beantragen gemeinsam, dass das Anpassungsverfahren nach § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Juli 1978 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2025) für die 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz weiterhin wirksam bleibt. Das Dokument enthält den Beschlussentwurf; die Abstimmung steht noch aus.