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Rheinland-PfalzGesetzentwurfCDUSPDBündnis 90/Die Grünen

⚖️ Drucksache 19/492

13. August 2026Dokument 19/492 · WP 19Rheinland-Pfalz
GemeindezusammenschlussGebietsreformKommunalverwaltungOrtsgemeinden

📋 Worum geht es?

Das Gesetz regelt den freiwilligen Zusammenschluss der benachbarten Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen-Westerwald). Die Ortsgemeinde Eulenberg wird zum 1. Januar 2027 aufgelöst und ihr Gebiet in die Ortsgemeinde Peterslahr eingegliedert. Beide Gemeinden haben diesen Zusammenschluss selbst beantragt, um ihre kommunalen Strukturen zu optimieren und die Verwaltungseffizienz zu verbessern.

👥 Wer ist betroffen?

Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg; Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld; Kreisverwaltung Altenkirchen (Westerwald); Einwohner beider Gemeinden; Land Rheinland-Pfalz

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Auflösung der Ortsgemeinde Eulenberg zum 1. Januar 2027; Eingliederung in Peterslahr; vorübergehende Erweiterung des Ortsgemeinderats um zwei Ratsmitglieder aus Eulenberg; Neuwahlen des Ortsgemeinderats und Ortsbürgermeisters zwischen April und Juni 2027; Zuweisung von 80.000 Euro an die neue Gemeinde für Umsetzungskosten; Angleichung des Ortsrechts bis 1. Januar 2032

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält folgende konkrete Regelungen: (1) Auflösung Eulenberss zum 1. Januar 2027; (2) Ortsrat wird ab 1. Januar um zwei Ratsmitglieder aus dem bisherigen Rat Eulenberg erweitert, bis der neue Rat gewählt ist; (3) Neuwahlen finden zwischen April und Juni 2027 statt, nächste Wahlen 2029; (4) die neue Gemeinde Peterslahr wird Rechtsnachfolgerin, Vermögen und Verbindlichkeiten gehen zum 31. Dezember 2026 über; (5) Jahresabschluss 2026 der aufgelösten Gemeinde wird bis 31. Dezember 2027 festgestellt; (6) bei rechtlicher Relevanz gilt die Summe der Einwohnerzahlen beider Gemeinden; (7) bestehendes Ortsrecht bleibt in den bisherigen Gebieten bis 1. Januar 2032 geltend; (8) Kreisstraßen werden nicht abgestuft; (9) Gemeinden können Folgen durch Vereinbarung mit Genehmigung der Kreisverwaltung regeln; (10) Zuweisung von 80.000 Euro im Jahr 2027. Finanzielle Folgen: Land gewährt 80.000 Euro; Verwaltungskosten und Umsetzungsaufwendungen durch beteiligte Gemeinden; Kosteneinsparungen durch reduzierte Verwaltung, entfallende Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Wahlkosten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/492, Wahlperiode 19, eingereicht 13. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.