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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Ausbau der Bundesstraße B 41 und Anschluss der Landesstraße L 234 bei Waldböckelheim

14. August 2026Dokument 19/507 · WP 19Rheinland-Pfalz
Jürgen Klein
B 41 AusbauL 234 AnschlussWaldböckelheimVerkehrsinfrastrukturBundesverkehrswegeplan

📋 Worum geht es?

Es geht um den geplanten vierspurigen Ausbau der Bundesstraße B 41 ab Waldböckelheim in Richtung Steinhardt und den damit verbundenen Anschluss der Landesstraße L 234 Oberstreit – Waldböckelheim an die B 41. Das Ausbauprojekt wurde bereits in den Bundesverkehrswegeplan 2030 unter der Kategorie "vordringlichem Bedarf" aufgenommen. Der Abgeordnete Jürgen Klein (AfD) fragt die Landesregierung nach dem aktuellen Planungsstand und den zeitlichen Perspektiven dieser Infrastrukturmaßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Kommunen und Bürger in den Bereichen Waldböckelheim, Steinhardt und umliegenden Regionen; Verkehrsteilnehmer auf der B 41 und L 234; regionale Unternehmen und Wirtschaft, die von verbesserter Infrastruktur profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller richtet 6 konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Zeitpunkt des vierspurigen Ausbaus der B 41 ab Waldböckelheim? (2) Planungsstand der Entwurfsplanung und erwarteter Baubeginn? (3) Planungsstand für den Anschluss der L 234 an die B 41? (4) Geplanter Streckenverlauf und dessen Veröffentlichung? (5) Exakter Standort des geplanten Anschlusses? (6) Erwarteter Baubeginn für den Anschluss?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Bekannt ist, dass das Ausbauprojekt der B 41 bereits in den Bundesverkehrswegeplan 2030 unter der Priorität "vordringlichem Bedarf" aufgenommen wurde, was die infrastrukturelle Bedeutung des Projekts unterstreicht.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/507, Wahlperiode 19, eingereicht 14. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.