❓ Drucksache 19/510
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf personelle und finanzielle Entscheidungen der Lebenshilfe Mainz-Bingen gGmbH, einer Einrichtung für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Der Fokus liegt auf der Amtszeit eines Geschäftsführers von etwa Februar 2023 bis 1. Januar 2025. Die AfD-Fraktion möchte von der Landesregierung wissen, ob es bei dieser Einrichtung, die erhebliche öffentliche Fördergelder erhält, zu Missstanden in Personalverwaltung und Mitteleinsatz gekommen ist.
👥 Wer ist betroffen?
Lebenshilfe Mainz-Bingen gGmbH (Einrichtung der Eingliederungshilfe), Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung, betreute Personen mit Beeinträchtigungen, Landesregierung Rheinland-Pfalz (befragte Institution), Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe (Bubl).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet sieben konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Beschwerdeverfahren gegen Lebenshilfe-Einrichtungen bei der Bubl, (2) Kenntnisse zu Vorwürfen von Übergriffigkeit, Mobbing oder unangemessenem Verhalten durch Führungskräfte 2020–2026, (3) Personelle Veränderungen in der Geschäftsführung seit 2018, (4) Kündigungen von Wohngruppenleitern und Abfindungszahlungen, (5) Bewertung von Neueinstellungen ohne Betriebsratsbeteiligung, (6) Finanzielle Schwierigkeiten oder Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Mitteln, (7) Rolle des Lebenshilfe-Vereins und des Landesverbands bei der Aufsicht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage zielt auf konkrete Informationen über: Kündigungen und Abfindungszahlungen bei Wohngruppenleitern, Neueinstellungen ohne ordentliche Betriebsratsbeteiligung, mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Insolvenzrisiken, und Vorwürfe von Übergriffigkeit und Mobbing gegen Führungskräfte in den Jahren 2020–2026.