📝 Deutsch-Belgischer Polizeivertrag - Zustimmung des Landtags erforderlich
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt den Deutsch-Belgischen Polizeivertrag vom 29. April 2024, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Belgien in Polizei- und Zollbereich erweitern und vertiefen soll. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz benötigt zur Abgabe ihrer Einverständniserklärung die vorherige Zustimmung des Landtags (nach dem Lindauer Abkommen). Der Vertrag zielt darauf ab, die Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere gegen grenzüberschreitende Kriminalität und internationalen Terrorismus, zu verbessern.
👥 Wer ist betroffen?
Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den deutsch-belgischen Grenzgebieten; Bürgerinnen und Bürger in Grenzregionen; Sicherheitsbehörden und Verwaltungen beider Staaten; öffentliche Sicherheit und Ordnung in Grenzgebieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, der Einverständniserklärung des Landes zum Deutsch-Belgischen Polizeivertrag zuzustimmen. Dadurch wird die Landesregierung ermächtigt, die Einverständniserklärung gemäß dem Lindauer Abkommen abzugeben. Der Vertrag soll eine Vertiefung der bestehenden bi- und multilateralen Abkommen darstellen und die grenzüberschreitende polizeiliche und zolltechnische Zusammenarbeit regeln.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Vertrag wurde am 29. April 2024 in Brüssel unterzeichnet. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, Vereinbarungen nach bestimmten Vertragsartikeln durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entstehen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Etwaige Mehrausgaben und Mehrbedarf an Planstellen sollen im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau und Verbraucherniveau sind nicht zu erwarten.