📝 Drucksache 19/518
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, eine 2016 gegründete öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Mainz. Etwa 42.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz unterliegen einer Pflichtmitgliedschaft und zahlen Pflichtbeiträge von rund 140 Euro pro Jahr. Viele Pflegekräfte kritisieren die Kammer für mangelnden Mehrwert, erhöhten Bürokratieaufwand und empfinden die erzwungene Mitgliedschaft als Bevormundung.
👥 Wer ist betroffen?
Etwa 42.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz sind von der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht betroffen. Betroffen sind auch die Landespflegekammer selbst und indirekt das Gesundheitssystem sowie die Attraktivität von Pflegeberufen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert konkret: (1) schnellstmögliche Abschaffung und Abwicklung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz; (2) Unterstützung von Pflegekräften bei der Gründung freiwilliger Berufsvereinigungen; (3) Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen durch Beseitigung von Bürokratie, Bevormundung und Kostenfaktoren.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Kammer wurde 2016 gegründet. Pflichtbeiträge betragen etwa 140 Euro jährlich. Verwaltungsgericht Koblenz behandelte Klagen zur rechtswidrigen Beitragskalkulation (2025). Nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Landespflegekammern; Schleswig-Holstein beschloss Auflösung nach 92% Mitgliedervotum (2020/21), Niedersachsen folgte. Bayern nutzt freiwilliges Modell (Vereinigung der Pflegenden). Im März 2026 wurde eine Mitgliederbefragung zur Kammerabschaffung begonnen, aber von der Vertreterversammlung abgebrochen und Antworten gelöscht. Kritik: Kammer hat keinen Einfluss auf Löhne und Arbeitsbedingungen (Aufgabe der Gewerkschaften) und kann Bundesgesetze wie das Pflegeberufegesetz kaum beeinflussen.