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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Wasserentnahmen von Sprudelbetrieben im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

23. Juli 2026Dokument 19/520 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Jürgen Klein
WasserentnahmeSprudelbetriebeGrundwasserNationalparkVerwaltungsgericht

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung antwortet auf Fragen zur Wasserentnahme durch Sprudelbetriebe (Mineralwasserbetriebe) im Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte diese Entnahmen untersagt, das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt sie vorläufig aber weiterhin. Die Kleine Anfrage der AfD hinterfragt die Datengrundlagen und Verfahren der Behörden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind: Sprudelbetriebe, die Grundwasser entnehmen; der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit seinen Oberflächengewässern und Lebensräumen; die Landesregierung Rheinland-Pfalz und ihre Behörden (insbesondere SGD Nord); die Gerichte (Verwaltungsgericht Koblenz, Oberverwaltungsgericht); Anlieger und Bürger in der Region, deren Wasser- und Umweltressourcen betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt Fragen zu sieben Aspekten: behördliche Untersuchungen und Datengrundlagen, verfügbare Messstellen, Behörden-Monitoring, Einordnung der Gerichtsentscheidung, Gründe für Fristverlängerung, gewonnene Erkenntnisse aus Unternehmens-Daten und eingereichte Fachgutachten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet: (1) Verantwortung für vollständige Unterlagen liegt beim Antragsteller. (2) Sie verfügt über Erkenntnisse aus Monitoring und fachbehördlichen Bewertungen. (3) Im unmittelbaren Umfeld gibt es keine landeseigenen Messstellen; im 5-km-Umkreis drei Qualitätsmessstellen; nächste Mengenmessstelle liegt 3,3 km entfernt in Schwollen (Nr. 2541164500). Betroffene Grundwasserkörper (Nahe 1, Nahe 2, Dhron) erstrecken sich über 750 km². (4) SGD Nord hat Beschwerde eingereicht; abschließende Einordnung folgt nach Verfahrensende. (5) Frist wurde im März 2026 ausgesetzt für geplantes Ministerialgespräch im April, das nicht stattfand. (6) Aus den Daten lässt sich weder Schadensnachweis noch Schadensausschluss ableiten. (7) Drei neue Fachgutachten werteten Zeitreihen zu Entnahmemengen, Grundwasserständen, Quellschüttungen und Oberflächengewässern aus.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/520, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.