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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Windkraftanlagen Haiderbachhöhe: Genehmigung im Wasserschutzgebiet

23. Juli 2026Dokument 19/521 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Bailey Wollenweber
WindkraftanlagenWasserschutzgebietGrundwasserschutzGenehmigungsverfahrenWesterwaldkreis

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt drei Windkraftanlagen an der Haiderbachhöhe im Westerwaldkreis. Die erforderliche Zuwegung zu diesen Anlagen verläuft durch ein Wasserschutzgebiet (Brunnen Wittgert-Rödchen), das zwar 2022 hydrogeologisch abgegrenzt wurde, aber bis heute noch nicht durch Rechtsverordnung festgesetzt ist. Die Anfrage der AfD-Abgeordneten hinterfragt, ob die Genehmigung dieser Anlagen trotz dieser Situation angemessen ist und ob der Grundwasserschutz ausreichend gewährleistet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz), lokale Grundwasser- und Trinkwasserversorgung, Betreiber der Windkraftanlagen, betroffene Anwohner und Landwirtschaft in der Region.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Gründe für die verzögerte rechtliche Festsetzung des Wasserschutzgebiets; (2) Art und Ergebnisse aller durchgeführten Untersuchungen zu Auswirkungen auf Grundwasser, Bodenschichten und Trinkwassergewinnung; (3) Gründe für fehlende wasserrechtliche Befreiung trotz Durchlauf durch Schutzzone II; (4) Verstöße oder Beanstandungen bei Kontrollen der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen; (5) Auflistung aller Vor-Ort-Kontrollen seit Baubeginn; (6) Höhe der hinterlegten Rückbausicherheit; (7) Juristische und naturschutzfachliche Bewertung der Situation.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium antwortet auf alle sieben Fragen: Das WSG 'Br. Wittgert-Gleichplatz' wurde 1991 abgegrenzt und 2004 durch Rechtsverordnung festgesetzt. Das WSG 'Br. Wittgert-Rödchen' wurde 2022 abgegrenzt; die Festsetzung steht noch aus, weil der Ausbau der Bohrung als funktionsfähige Brunnenanlage nicht abgeschlossen ist. Im Genehmigungsverfahren wurden hydrogeologische, ingenieurgeologische und hydrologische Gutachten eingereicht, die keine Versagungsgründe ergaben. Ein Gerichtsverfahren gegen den Genehmigungsbescheid läuft. Eine wasserrechtliche Befreiung war nicht erforderlich, da die Rechtsverordnung für das nicht festgesetzte Gebiet fehlt. Kontrollen durch die Wasserbehörde führten zu keinen Beanstandungen. Pro Windkraftanlage wurde eine Sicherheitsleistung von 609.750 Euro festgesetzt. Die Regierung argumentiert, dass die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets ein eigenständiges, länger dauerndes Verfahren ist und dass alle wasserrechtlichen Anforderungen unabhängig davon geprüft wurden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/521, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.