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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Nutzung kommerzieller Datenhändler durch Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz

3. Juni 2026Dokument 19/53 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger
DatenschutzDatabrokerPolizeiStandortdatenRechtmäßigkeit

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler (Databrokern) durch Sicherheitsbehörden. Ausgangspunkt sind Medienberichte über die Praxis in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wonach Landeskriminalämter Daten erwerben, die ursprünglich zu Werbezwecken erhoben wurden. Datenschutzaufichtsbehörden und Rechtsexperten äußern erhebliche Bedenken bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit solcher Datennutzung durch öffentliche Sicherheitsbehörden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Sicherheitsbehörden und Polizei in Rheinland-Pfalz, die Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie potentiell alle Bürger, deren persönliche Daten von kommerziellen Datenmaklern erfasst und weitergegeben wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt fünf konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Nutzt die Polizei in Rheinland-Pfalz Daten von kommerziellen Datenhändlern, und wenn ja, zu welchem Zweck? (2) Welche Arten von Daten werden genutzt (beispielsweise Standortdaten von Mobiltelefonen)? (3) Welche Unternehmen oder Dienstleister haben solche Daten bereitgestellt? (4) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung? (5) Welche Kosten sind dem Land entstanden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält ausschließlich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Bernhard von Heusinger. Die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz liegt nicht vor und ist daher nicht im Dokument enthalten. Die Anfrage bezieht sich auf dokumentierte Praktiken in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und verweist auf kritische Einschätzungen von Datenschutzexperten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/53, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.