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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/531

7. Juli 2026Dokument 19/531 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dr. Lea Heidbreder
WasserversorgungWasserampelnWassersparaufrufeKommunales WassermanagementTrockenperiode

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder. Thema ist das Wassermanagement und der Einsatz von Wasserampeln zur Information der Bevölkerung über die Versorgungssituation. Hintergrund sind längere Trockenperioden und steigende Wasserverbräuche, die zu Wassersparaufrufen und Nutzungseinschränkungen führen. Das neue Landeswassergesetz verpflichtet Wasserversorger, die Bevölkerung regelmäßig über ihre Versorgungssituation zu informieren.

👥 Wer ist betroffen?

Bevölkerung in den Versorgungsgebieten der Wasserversorger, Kommunen als Träger der öffentlichen Wasserversorgung, Großverbraucher, Fachverbände für Wasserversorgung, Wasserversorger in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) In welchen Kommunen gab es in den letzten zehn Jahren Wassersparaufrufe oder Nutzungseinschränkungen? (2) Welche Regionen waren besonders häufig betroffen? (3) Welche Wasserversorger nutzen bereits Wasserampeln oder vergleichbare Systeme? (4) Welche planen die Einführung? (5) In welchen Gebieten erreichten Wasserampeln bereits Gelb- oder Rot-Stufen? (6) Welche Maßnahmen wurden bei Erreichen dieser Ampelstufen ergriffen? (7) Wie soll die landesweite Einführung von Wasserampeln bis zum 1. Februar 2027 erfolgen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierungsantwort enthält folgende Kernaussagen: Es gibt keine Verpflichtung für Kommunen, die Landesregierung über Wassersparaufrufe zu unterrichten. Nach Kenntnis der Regierung gab es in den letzten zehn Jahren nur wenige und lokal begrenzte Wassersparaufrufe oder wasserrechtliche Einschränkungen, daher können besonders betroffene Regionen nicht identifiziert werden. Bislang betreibt nur ein Teil der Wasserversorger Wasserampeln; bei vielen gab es keine Wasserengpässe. Nur wenige Wasserversorger planen derzeit die Einführung von Wasserampeln. Die bekannten Ampelsysteme wurden hauptsächlich bei Kommunen mit Wasserknappheit eingerichtet und zeigen unterschiedliche Standards: Gelb bedeutet gezielter Aufruf zum Wassersparen, Rot erfordert Vermeidung nicht notwendiger Wassernutzung. Das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 22. Dezember 2025 ist bereits seit 30. Dezember 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Wasserversorger, Bürger regelmäßig über Wasserverbrauch und Ausnutzungsgrad der Anlagen zu informieren. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Wasserversorgern überlassen. Die Landesregierung verweist darauf, dass sie nur begrenzte Kenntnisse hat, da Wasserversorgung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gebietskörperschaften ist.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/531, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.